In einem neuen Leitfaden klärt Swissolar über den Rechtsrahmen im Raumplanungsgesetz für den Bau von Solaranlagen auf. Der Leitfaden enthält Handlungsempfehlungen für Planer und Behörden.
Der eidgenössische Fachverband Swissolar hat einen Leitfaden über den rechtlichen Rahmen bei der Planung und Installation von Solaranlagen veröffentlicht. Seit der Novelle des Raumplanungsgesetzes und der Raumplanungsverordnung können Solaranlagen auf Dächern ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sie müssen lediglich bei den Baubehörde gemeldet werden.
Interpretationsspielraum geklärt
Allerdings können die Gemeinden und Kantone von dieser Vorgabe abweichen und das Meldeverfahren auf Fassadenanlagen und aufgeständerte Anlagen ausweiten. Außerdem gilt die Genehmigungsfreiheit nur, wenn die Anlagen genügend angepasst sind. Das lässt viel Interpretationsspielraum zu, auch wenn laut Raumplanungsgesetz und Raumplanungsverordnung bei der Entscheidung die Nutzung der Sonnenenergie höher zu gewichten ist als die ästhetischen Belange.
Handlungsempfehlungen für Planer und Behörden
Um Klarheit in die Sache zu bringen, haben die Experten von Swissolar den rechtlichen Rahmen näher beleuchtet und die Gestaltungsanforderungen und Bauvoraussetzungen dargestellt. Der Leitfaden „Solaranlagen gemäß Art. 18a des Raumplanungsgesetzes“ enthält außerdem Empfehlungen an Projektträger und Behörden, wie sie mit der Meldepflicht von Solaranlagen umgehen sollten. Er enthält zudem ein Kurzgutachten zum Reflexionsgrad von Solargläsern und die Vorlage für ein praxistaugliches Meldeformular. Der vollständige Leitfaden steht auf der Internetseite von Swissolar zum Download bereit. (Sven Ullrich)