Seit Wochen kursieren Details einer geplanten Speicherförderung für Photovoltaikanlagen in der Öffentlichkeit. Nun ist das Programm aber wegen fehlender Einnahmen aus dem Emissionshandel vorerst auf Eis gelegt, wie ein Sprecher des Umweltministeriums bestätigte.
Anfang Februar hatte es eine Pressemeldung des bayerischen Photovoltaikunternehmens Enerix gegeben, dass die Bundesregierung neue Details zu ihrem Speicherprogramm veröffentlicht habe. Auf Nachfrage zeigte sich, dass der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier bereits in einer Pressemitteilung über das neue Förderprogramm informierte. Demnach sei geplant, das neue Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 1. Mai zu starten.
Dabei sollen dezentrale Energiespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums finanziell unterstützt werden. Die Förderung gilt für neu installierte Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem sowie für stationäre Batteriespeichersysteme, die nachträglich zu einer in diesem Jahr in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert werden, wie Holmeier schreibt.
Die Anlagen dürfen eine Leistung von maximal 30 Kilowatt haben und müssen in Deutschland errichtet worden sein. Anträge können Privatpersonen, in- und ausländische Unternehmen, kommunale und kirchliche Unternehmen, Landwirte sowie Freiberufler stellen. Aus einem Bankenschreiben der KfW geht hervor, dass die Tilgungszuschüsse des Umweltministeriums ausschließlich für die Investitionen in Batteriespeichersysteme gelten, nicht aber für Investitionen in Photovoltaikanlagen gewährt werden. Der Kredit könne aber für die Gesamtinvestition beantragt werden.
Die Tilgungszuschüsse beliefen sich auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten für das Batteriesystem. Der Antrag für den Tilgungszuschuss muss zusammen mit dem Kreditantrag gestellt werden. Dieser könne über die Hausbank bei der KfW angefordert werden, sobald der Batteriespeicher installiert worden sei, heißt es in dem Rundschreiben. Die Laufzeit der zinsgünstigen Darlehen betrage 5, 10 oder 20 Jahre.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung wird sein, dass die Photovoltaikanlagen maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung bestehe für die gesamte Zeit des Betriebs der Anlage, heißt es in einem Merkblatt der KfW, mindestens aber für 20 Jahre. Für die Batterie müsse zudem eine Zeitwertgarantie für den Zeitraum von sieben Jahren vorliegen, damit das Speichersystem als förderfähig gelte.
Beim Bundesumweltministerium sind derzeit offiziell keine Details zur neuen Speicherförderung zu bekommen. Eine Sprecherin verwies nur auf die Zusage von CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier, dass ein Programm mit zinsverbilligten Darlehen über die KfW und Tilgungszuschüssen in Höhe von 50 Millionen Euro in diesem Jahr aufgesetzt werden soll.
Zugleich kann aber das Rundschreiben der KfW an die Banken als sicheres Indiz genommen werden, dass das vorliegende Programm in dieser Form kommen wird. Nur wann genau die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds für das neue Programm zur Verfügung stehen werden, ist noch unklar.