Im Vergleich zu den hitzigen Diskussionen der vergangenen Wochen setzt der neue Koalitionsvertrag nun eher auf Kontinuität. Angeheizt durch eine breite Mediendiskussion über das angebliche „Milliardengrab der Solarsubventionierung“ (siehe Beitrag Seite 16) stand vor allem die PV unter Beschuss. Zur Disposition stand auch die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien.
Nun sieht es zumindest nicht nach einem radikalen Bruch aus. Das Umweltministerium bleibt für erneuerbare Energien zuständig. Neuer Bundesumweltminister ist Norbert Röttgen, bisher parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Man darf gespannt sein, wie sich der promovierte Jurist positionieren wird.
„Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologieführerschaft bei den erneuerbaren Energien ausbauen“ – so beginnt das Kapitel zu den erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung wolle am Ausbau der regenerativen Energien entsprechend den bereits beschlossenen Zielvorgaben festhalten. Außerdem solle das EEG sowie der unbegrenzte Einspeisevorrang für erneuerbare Energien erhalten bleiben. Allerdings wollen Union und FDP die Förderung wirtschaftlicher und effizienter gestalten. Ziel sei es, „die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen“. Über- oder Unterförderung einzelner Technologien solle dabei vermieden werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 werde es eine EEG-Novelle geben. Für bislang installierte Anlagen gelte aber ein Bestandsschutz.
Die Regierungskoalition bekennt sich auch zur Solarenergie. Sie sei eine „wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland“. Die Bundesregierung werde „mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solarbranche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen noch mehr auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Arealen ausgerichtet werden solle.