Die Magdeburger Börde ist bekannt für ihre fruchtbaren Böden. Die Landwirtschaft bestimmt hier in den Niederungen zwischen Elbe und dem Harzvorland seit jeher das Leben der Menschen. Das ist in Barby, einem kleinen Ort südlich von Magdeburg, nicht anders. Flaches Land, so weit das Auge reicht. Keine Erhebung stört den Lauf der Sonne, die zum ertragreichen Wachstum beiträgt.
Vorteile für den Agrarbetrieb
Bei der Agrargesellschaft Elbe-Saale in Barby trägt die Sonne aber noch zu ganz anderen Erträgen bei. Der Landwirtschaftsbetrieb setzt darauf, dass die Sonne auch Strom liefert. Schon länger betreibt die Agrargesellschaft neben einer Biogasanlage einen eigenen Photovoltaikgenerator mit einer Leistung von 208 Kilowatt. Doch es waren noch jede Menge Flächen auf den Dächern der Scheuen und Ställe frei. Deshalb hat sich der Agrarbetrieb entschieden, diese ebenfalls für die Solarstromproduktion zu nutzen.
Allerdings wollte der Agrarbetrieb nicht in die Anlage selbst investieren und den Generator auch nicht betreiben. Hier bot sich eine Lösung an, die das Liechtensteiner Unternehmen Sun Contracting entwickelt hat.
Das Unternehmen pachtet die Dachfläche, errichtet und betreibt die Anlage. Die Investition refinanziert Sun Contracting mit den Erlösen aus dem Stromverkauf. Im Falle der Anlagen in Barby funktioniert dies über die im EEG festgelegte und garantierte Einspeisevergütung. In anderen Fällen vermarktet das Unternehmen den Strom aber auch an das Unternehmen, auf dessen Dach die Anlage steht.
Mehr Erträge vom Dach
Für das Landwirtschaftsunternehmen hat diese Lösung gleich zwei Vorteile. Einerseits spart sich der Agrarbetrieb die eigene Investition in die Solaranlage. Andererseits schafft sich der Agrarbetrieb damit eine zweite Einnahmequelle. Sollte die Sanierung von Dachflächen oder der Bau neuer Landwirtschaftsgebäude ohnehin notwendig oder geplant sein, hilft die Solaranlage bei der Refinanzierung. Sun Contracting wiederum erschließt mit diesem Modell Flächen zur Erzeugung von Solarstrom, die andernfalls brach liegen bleiben.
Die Höhe der Pachteinnahmen vereinbaren Sun Contracting und das verpachtende Unternehmen individuell. Sie richtet sich unter anderem danach, ob Sun Contracting vor der Installation der Anlage das Dach saniert. Die Pacht errechnet sich entweder anhand der auf dem Dach installierten Solarleistung oder nach der für den Generator genutzten Dachfläche. Grundsätzlich ist die Pacht so geregelt, dass sie für beide Seiten gewinnbringend ist.
750 Kilowatt waren die Grenze
In Barby haben die Installateure von Solmotion, einem Partnerbetrieb von Sun Contracting, fast die gesamten noch vorhandenen Dachflächen für weitere Solaranlagen genutzt. Die etwa 2.500 installierten Paneele leisten zusammen 749,34 Kilowatt. Da die vorhandene Anlage bereits im Jahr 2011 in Betrieb gegangen ist, wird sie nicht administrativ mit der neu errichteten Anlage zusammengefasst, sodass für den eingespeisten Strom eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung gezahlt wird. Denn alle Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt mussten zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine Marktprämie in Ausschreibungen ersteigern.
Das Modell der Dachverpachtung für den Bau von Photovoltaikanlagen, das Sun Contracting entwickelt hat, kann auf zwei unterschiedliche Arten in Anspruch genommen werden. Bei der ersten Variante entscheidet sich der Eigentümer und Verpächter des Daches, den Strom nicht direkt vor Ort zu nutzen, etwa wenn die Anlage mehr Strom liefert, als auf dem Hof gebraucht wird. Dann wird der Strom komplett ins Netz eingespeist. Die andere Variante ist, dass der Agrarbetrieb den Strom direkt vor Ort nutzt. In diesem Fall ist Sun Contracting der Stromlieferant.
Vertrag läuft über 20 Jahre
Die Entscheidung dafür liegt allein beim Unternehmen. „Die Tendenz bei Contracting-Projekten – zumindest in Deutschland – geht eher in die Richtung Einspeisung und nicht in Richtung Eigenverbrauch“, weiß Victoria Nömayr, Sprecherin der Sun-Contracting-Gruppe. Grundsätzlich läuft der Pachtvertrag, den Sun Contracting abschließt, über 20 Jahre. „Dies kann sich nach obenhin anpassen, wenn es ein umfangreiches Projekt ist“, erklärt Victoria Nömayr. „Am Ende der Vertragslaufzeit geht die Photovoltaikanlage an den Vertragspartner über. Das bedeutet, er kann entweder die Energie einspeisen und selbst die Vergütung dafür erhalten. Oder er kann die Energie bei Bedarf selbst verbrauchen.“
Schließlich laufen heute gängige Solargeneratoren durchaus auch mindestens 30 Jahre ohne große Einbußen an Leistung und Ertrag. Damit kann der Landwirt weitere zehn Jahre die Anlage für sich nutzen, um eventuell steigenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität abzudecken.
Zugang zur Anlage absichern
Speist er den Strom weiter ein, muss er nur noch die Betriebskosten für Wartung und Versicherung finanzieren. Die Anlage hat sich finanziell längst amortisiert. Bis dahin muss er Sun Contracting den Zugang zur Anlage jederzeit gewähren. Zumindest die Teile des Generators, die regelmäßig zu warten sind, müssen für den Servicetechniker ohne Hindernisse erreichbar sein. Dabei handelt es sich in der Regel um die Wechselrichter und die Speicher. Aber auch die Module müssen regelmäßig gereinigt begutachtet werden. Dann braucht das Serviceteam von Sun Contracting auch jederzeit uneingeschränkt Zugang zum Dach.
Inzwischen haben Sun Contracting und die Montagepartner viel Erfahrung beim Bau von Solaranlagen auf großen Dächern von Agrarbetrieben gesammelt. So können die Landwirte sicher sein, dass während des Baus die Dachhaut keinen Schaden nimmt. Dennoch sollte der Landwirt auf eine Abnahme der Anlage achten. Eine Dokumentation ist ohnehin üblich. Damit er aber auch weiterhin auf der sicheren Seite ist, haftet Sun Contracting für alle Schäden, die vielleicht doch durch die Anlage entstehen. Das gilt auch, wenn sich im Nachhinein doch herausstellen sollte, dass das Gebäude aufgrund der Errichtung der Photovoltaikanlage Schaden genommen hat.
Klare Schadensregelung
Bei Schäden, die auf den Dachbesitzer – in diesem Falle ist das der Landwirtschaftsbetrieb – zurückzuführen sind, haftet dieser beziehungsweise dessen Versicherung. Entsprechend muss der Landwirt die Solaranlage auch bei seiner Versicherung registrieren lassen, wodurch eventuell die Versicherungsbeiträge steigen könnten.
Doch derartige Mehrkosten fließen in die Höhe der Dachpacht mit ein, sodass sie ebenfalls abgedeckt sind und sich die Verpachtung der Dachfläche für den Landwirt auf jeden Fall rechnet.
https://www.sun-contracting.com
Q Cells
Dächer gepachtet
Auch Q Cells pachtet Dachflächen für den Bau von Solaranlagen. Ein großes Projekt auf dieser Basis hat das Unternehmen in Neu Königsaue umgesetzt. Dort haben die Agrargenossenschaften ihre Dächer für die Errichtung von Solaranlagen zur Verfügung gestellt.
Insgesamt 6.000 Module aus der Produktion von Q Cells mit einer Gesamtleistung von zwei Megawatt haben die Handwerker des Berliner Unternehmens Securenergy auf den Dächern der Landwirtschaftsgebäude installiert. Die Genossenschaften wiederum finanzieren mit der Pacht die ohnehin notwendige Sanierung der Dächer. Die jährlich produzierten 1.900 Megawattstunden Solarstrom werden ins Netz eingespeist und direkt vermarktet.