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Urteile: Die Fallstricke des Solarstadel

Je größer die Dachfläche ist, desto lukrativer wird das Projekt. In Städten gibt es zwar viele Dachflächen. Industriegebiete ausgenommen sind jedoch nur wenige Dachflächen von einer Größe, die für Investoren wirklich interessant sind.

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Warum also nicht aufs Land? Dort gibt es Ställe, Unterstände für Maschinen und Scheunen in Hülle und Fülle. Viele sind zwar schon mit Solarmodulen belegt. Doch es gibt immer wieder Neubauprojekte, die perfekt mit Photovoltaik kombiniert werden können.

Aber Vorsicht! Der Teufel liegt hier im Detail, genau genommen im Detail der Vergütungsvorschriften des EEG. Denn für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Außenbereich gelten strenge Vorschriften. Jeder sollte sie kennen, der solche Projekte auf dem Land plant.

Clearingstelle: Solarzäune erhalten EEG-Vergütung 

Hintergrund der Regelung ist eine Fehlentwicklung, die unter dem Begriff „Solarstadel“ bereits vor über zehn Jahren gebrandmarkt wurde. Ein Solarstadel ist ein landwirtschaftliches Gebäude, das eigentlich nur zum Zweck errichtet wurde, die EEG-Vergütung für Gebäude zu beanspruchen. Das wollte und will die Politik nicht und hat deswegen ein nicht ganz unkompliziertes Regelungssystem entworfen, das die EEG-Vergütung für Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich einschränkt. (gekürzt, HS)

Der Autor: Dr. Thomas Binder ist Rechtsanwalt. Seine Kanzlei in Freiburg im Breisgau ist auf das EEG und Solarenergie spezialisiert. Seit 2004 berät er seine Klienten deutschlandweit zu allen Rechtsfragen rund um die Photovoltaik. Er kennt die technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Solarinvestition ebenso wie die Geschäftspraxis zwischen Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Photovoltaikfachfirmen.

Den vollständigen Fachreport lesen Sie im Augustheft der photovoltaik, das soeben erschienen ist. Hier haben wir ihn für Sie freigestellt, damit Sie ihn online lesen können.

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