In Zeiten verlockender Preise lässt sich mancher Installateur oder Einkäufer eines Projektierers verführen. Vermeintliche Schnäppchen machen blind für Risiken. Aber Vorsicht ist geboten. Denn etliche Anbieter vor allem aus Fernost dürften ihre Ware hierzulande gar nicht im Umlauf bringen. Denn sie sind nicht bei der Stiftung EAR registriert.
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EAR steht für Elektro-Altgeräte-Register. Diese Stiftung setzt in Deutschland das Elektrogesetz um. Das wiederum ist die nationale Ausgabe der Richtlinie zum Recycling von elektrischen Altgeräten (WEEE) der EU.
Solarmodule, Speichersysteme und Wechselrichter unterliegen dem vorgeschriebenen Kreislauf für Altgeräte. Wer sich nicht bei der Stiftung EAR registriert und keine Gebühren zahlt, darf seine Ware innerhalb Deutschlands nicht in Umlauf bringen.
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Happige Bußgelder drohen
Wer solche Produkte dennoch kauft, riskiert happige Strafzahlungen und juristische Verfolgung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Registrierung ist Pflicht. Im Verfahren erhalten die Hersteller und Händler eine WEEE-Nummer, die sie überall angeben müssen. So soll sichergestellt werden, dass alle Anbieter von elektrischen und elektronischen Geräten ihrer Verantwortung nachkommen und in den Umlauf gebrachte Altgeräte zurückzunehmen.
Öffentlich einsehbares Register für WEEE
Die Anbieter mit ihrer Nummer stehen im öffentlich zugänglichen WEEE-Register. Wer dort nicht gelistet ist, kann abgemahnt werden und mit Bußgeldern rechnen. Denn gemäß Paragraf 3, Absatz 1 des Elektrogesetzes ist die Anmeldung eine Pflicht des Anbieters.
Nur, wer eine Niederlassung in Deutschland hat, kann sich bei der Stiftung EAR registrieren und eine WEEE-Nummer erhalten. Wer aus dem Ausland agiert, kann einen Bevollmächtigten bestellen, der die Registrierung stellvertretend übernimmt. Das gilt übrigens auch für Online-Shops.
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Installateure in der Pflicht
Als Hersteller gilt auch jeder Anbieter, der vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte vertreibt, die von nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten stammen. Soll heißen: Für unregistrierte Ware muss der Installateur gerade stehen.
Die WEEE-Nummer setzte sich zusammen aus einer Länderkennung (DE für Deutschland) und einer achtstelligen Ziffer. Gemäß Paragraf 6 Absatz 9 des Elektrogesetzes muss diese Nummer auf Rechnungen und beim Produktverkauf angegeben werden.
Registrierung lässt sich leicht überprüfen
In der Datenbank der Stiftung EAR lassen sich gültige Registrierungen finden und online einsehen, beispielsweise anhand des Firmennamens oder einer vorhandenen WEEE-Nummer. Somit lässt sich leicht prüfen, ob ein Anbieter korrekt agiert.
Auch wenn die WEEE-Nummer in der Regel gleich bleibt, muss jeder Gerätetyp beziehungsweise jede neue Marke eines Herstellers separat bei der Stiftung EAR registriert werden. Innerhalb der EU wird für jedes Land eine eigene Registriernummer vergeben.
Für die Registrierungspflicht spielt es keine Rolle, ob es sich um B2C- oder B2B-Vertrieb handelt. Für B2C gelten sehr strenge Auflagen. Wer an Endverbraucher verkauft, muss beispielsweise insolvenzsichere Garantien vorlegen. (HS)
Hier finden Sie das Register der Stiftung EAR.
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