Seit Januar gibt es neue Förderung für BHKW bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Mehr Wert für unsere Abonnenten: Im Themendossier zum Eigenverbrauch finden Sie eine aktuelle Marktübersicht mit rund 150 kleinen BHKW-Geräten.
Die Novelle der Förderung für kleine BHKW (sogenannte Mini-KWK) gilt seit ersten Januar 2015. Sie betrifft KWK-Anlagen bis einschließlich 20 Kilowatt elektrischer Leistung, die neu in Bestandsgebäude installiert werden. Eine Förderung nach KWKG ist damit kumulierbar. Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden, können keinen Zuschuss nach dieser Förderrichtlinie in Anspruch nehmen.
Gegenüber der bisher geltenden Richtlinie von 2012 wurden die Investitionszuschüsse angehoben. Zuständig ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Frankfurt-Eschborn, das die Basisförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Bei Erfüllung zusätzlicher Kriterien ist eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (25 Prozent der Basisförderung) und „Stromeffizienz“ (Zusatzbonus 60% der Basisförderung) möglich. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anlage muss innerhalb von neun Monaten in Betrieb genommen werden.
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