Die Stiftung KEV hat die neusten Daten zur Einmalvergütung veröffentlicht. Diese lassen darauf schließen, dass der Eigenverbrauch von Solarstrom in der Schweiz immer beliebter wird.
Die Einmalvergütung – und damit der Eigenverbrauch von Solarstrom – setzt sich in der Schweiz weiter durch. Das geht aus den Daten für des zweite Quartal hervor, die die Stiftung KEV jetzt veröffentlicht hat. Die Stiftung sammelt und verwaltet das Geld, das die Schweizer als Aufschlag auf ihren Stromverbrauch für die Förderung der erneuerbaren Energien bezahlen. Zunächst wurden diese Mittel vor allem für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) verwendet. Inzwischen entscheiden sich immer mehr Anlagenbeitreiber – wenn sie die Wahl haben – für einen einmaligen Zuschuss von 30 Prozent der Investitionssumme.
Zwei gute Gründe für die Einmalvergütung
Diese Entscheidung ist von mehreren Faktoren abhängig. Auf der einen Seite ist die Einmalvergütung für den Anlagenbetreiber nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn er einen großen Teil des Stroms selbst verbraucht. Auf der anderen Seite ist es eine bessere Möglichkeit, überhaupt noch eine Förderung zu bekommen. Denn inzwischen sind 74.423 Anlagen bei der Stiftung KEV registriert – die meisten sind Photovoltaikanlagen. Davon haben bereits 17.713 Anlagen einen positiven KEV-Bescheid bekommen, werden also mit einer Einspeisevergütung bedacht. Weitere 15.546 Anlagen haben bereits eine Einmalvergütung bekommen. Von den auf der Warteliste verbleibenden 35.902 Photovoltaikanlagen sind 15.932 bereits gebaut. Die restlichen 19.970 Anlagen sind zwar schon mal zur Förderung angemeldet, aber noch nicht realisiert.
Wahlrecht können nicht alle ausüben
Von den bereits gebauten Anlagen wiederum bleiben 6.816 Generatoren definitiv auf der KEV-Warteliste, weil sie zu groß für einen Einmalvergütung sind. Denn den Investitionszuschuss gibt es derzeit nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Leistet der Generator weniger als zehn Kilowatt, kann der Betreiber nur eine Einmalvergütung bekommen. Das sind 6.832 von den auf der Warteliste stehenden Anlagen. Zwischen zehn und 30 Kilowatt Leistung kann sich der Anlagenbetreiber zwischen KEV und Einmalvergütung entscheiden. Im zweiten Quartal haben 612 Betreiber diese Entscheidung zugunsten des Investitionszuschusses getroffen. Nur 44 Anlagenbetreiber nehmen lieber die über 20 Jahre garantierte monatliche Einspeisevergütung. Wobei diese Zahlungsdauer mit der Anmeldung zur KEV beginnt und nicht mit dem Datum des Förderbeginns. Das heißt, für Anlagen, die bereits vor mehreren Jahren bei der Stiftung KEV registriert wurden, und das sind die meisten der Generatoren, die jetzt eine KEV bekommen, verkürzt sich die Vergütungsdauer genau um diesen Zeitraum zwischen Anmeldung und Vergütungsbeginn.
Votum für Investitionszuschuss bleib hoch
Das ist ein dritter Grund, sich für eine Einmalvergütung zu entscheiden, da diese sich auf die Investitionssumme bezieht. Die jetzt veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sich die Mehrheit der Anlagenbetreiber für einen Investitionszuschuss entscheiden, wenn sie denn diese Entscheidung treffen dürfen. Wie schon im ersten Quartal dieses Jahres greifen sich 93 Prozent der betroffenen Anlagenbetreiber auf die Einmalvergütung zurück, während nur sieben Prozent die monatliche Förderung bevorzugen. (Sven Ullrich)