Auf der Warteliste für eine Photovoltaikförderung stehen derzeit 35.340 Anlagen. Viele davon sind noch nicht gebaut, aber schon mal angemeldet. Viele Anlagenbetreiber greifen inzwischen auf die Einmalvergütung zurück, wenn sie denn die Wahl überhaupt haben.
In der Schweiz ist die Überbuchung für die Förderung im Rahmen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) leicht rückläufig. Stand das KEV-Konto am Ende des zweiten Quartals noch mit 574,5 Millionen Schweizer Franken im Minus, reduziert sich die Überbuchung am Ende des dritten Quartals auf 552 Millionen Schweizer Franken.
Dies ist allerdings eine theoretische Berechnung und basiert nur zum Teil auf tatsächlichen Auszahlungen. Denn in die Buchung fließen auch Anlagen ein, deren Betreiber zwar schon einen positiven Bescheid für eine KEV bekommen haben, die aber noch gar nicht realisiert sind. Die Zahl dieser Anlagen ist schon um mehr als 200 zurückgegangen. Ein Teil dieses Rückgangs ist wiederum darauf zurückzuführen, dass die Anlagen inzwischen ans Netz gegangen sind. Das sind aber nur die Hälfte der Anlagen, die noch im zweiten Quartal einen positiven KEV-Bescheid haben, aber im dritten Quartal in diesem Segment nicht mehr auftauchen. Bei den anderen etwa 100 Anlagen muss man davon ausgehen, dass die Planungen für den Bau dieser Generatoren aufgegeben wurden. Sieben Anlagenbetreiber haben sich für eine Einmalvergütung entschieden, trotz dem sie einen positiven KEV-Bescheid hatten.
Erlöse aus dem Stromverkauf sinken
Eine zweite Unsicherheit besteht dahingehend, dass die Stiftung KEV noch mit einem Verkaufserlös des Solarstroms von durchschnittlich 3,8 Rappen pro Kilowattstunde rechnet. Diese Einnahmen werden von den Vergütungszahlungen aus dem Fördertopf der KEV abgezogen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Verkaufserlöse aus den vergangenen vier Quartalen berechnet. Inzwischen verweist die Stiftung KEV aber darauf, dass die Stromverkaufspreise so weit gesunken sind, dass eher von 2,8 Rappen pro Kilowattstunde Erlös aus dem Stromverkauf ausgegangen werden muss. Das wird das KEV-Konto weiter belasten.
Von einer Entlastung des Kontos geht die Stiftung KEV hingegen auch aus, aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Analgen, die einen positiven Bescheid haben und immer noch nicht realsisiert sind, auch niemals gebaut werden. Wie hoch die Anzahl dieser Anlagen ist, bleibt aber ungewiss. „Unsere Liquiditätsberechnung zeigt, dass der KEV-Fonds sowohl kurz als auch langfristig liquide bleibt, sofern sich die Realisierungswahrscheinlichkeiten im Rahmen der bisherigen Erfahrungswerte und Annahmen bewegen“, betonen die Analysten von der Stiftung KEV.
Wahlrecht zugusten des Investitionszuschusses
Insgesamt bleiben derzeit 35.340 Anlagen auf der Warteliste zur KEV. Das sind immerhin 560 weniger als noch am Ende des zweiten Quartals. Davon sind schon 19.547 Anlagen gebaut und 15.800 Anlagenbetreiber haben ihren Generator zur Einspeisevergütung angemeldet und werden das Projekt erst realisieren, wenn sie einen positiven Bescheid bekommen haben.
Von den Anlagen auf der Warteliste bekommen 11.373 definitiv eine Einmalvergütung, weil sie weniger als zehn Kilowatt leisten. Weitere 8.696 Anlagenbetreiber haben die Wahl zwischen einer Einmalvergütung und einer KEV. Dabei kann die Stiftung KEV davon ausgehen, dass die meisten das Wahlrecht zugunsten des einmaligen Investitionszuschusses ausüben, wenn sich die Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch nicht verschlechtern. In den vergangenen beiden Quartalen lag die Quote der Betreiber, die sich für die Einmalvergütung entschieden haben, jeweils bei über 90 Prozent. Die restlichen 15.271 Anlagen auf der Warteliste haben diese Option nicht. Sie müssen weiter darauf warten, dass sie eine Einspeisevergütung bekommen, was immer unwahrscheinlicher wird. (Sven Ullrich)