Die Regierung in Wien senkt zum Jahreswechsel die Einspeisetarife für Solarstrom um acht Prozent. Der Investitionszuschuss für die Installation neuer Anlagen bleibt in voller Höhe erhalten. Sowohl die Regierung als auch die Branche geht davon aus, dass der Zubau im kommenden Jahr weitergeht.
Das österreichische Wirtschafts- und Energieministerium hat im Einvernehmen mit dem Umwelt- und dem Sozialministerium die Absenkung der Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen beschlossen. Ab 1. Januar 2015 bekommen Betreiber neu installierter Anlagen mit einer Leistung von bis zu 200 Kilowatt, die auf oder an Gebäuden angebracht sind, nur noch 11,5 Cent pro Kilowattstunde für ihren ins Netz eingespeisten Solarstrom. Das sind acht Prozent weniger als bisher. Die Regierung begründet die Degression mit den gesunkenen Investitionskosten für Photovoltaikanlagen. Außerdem wolle man damit die Weiterentwicklung der Technologie zur Marktreife verstärken, erklärt das Wirtschafts- und Energieministerium.
Investitionszuschuss bleibt erhalten
Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro pro Kilowatt bleibt unverändert. So will Wien die dezentrale Eigenversorgung anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz forcieren. Bei einer Kombination von Einspeisetarif und Investitionszuschuss ergibt sich in Summe eine Vergütung von rund 13,7 Cent pro Kilowattstunde. „Diese Tarife werden dazu führen, dass mit demselben Photovoltaikförderkontingent mehr Anlagen als 2014 unterstützt werden können“, betont das Wirtschafts- und Energieministerium. „Damit wird auch der Photovoltaikanteil am Ausbau der erneuerbaren Energien weiter steigen und werden sämtliche positiven Umwelteffekte verstärkt.“
Ausbau geht weiter
Umwelt- und Energieminister Reinhold Mitterlehner sieht in der Absenkung der Einspeisevergütung keine Hürden für die Energiewende. „Wir gehen davon aus, dass auch die neuen Tarife gut angenommen werden und mehr Photovoltaikanlagen denn je gefördert werden“, prognostiziert er. Auch die Branche sieht der Tarifabsenkung eher gelassen entgegen. „Wir gehen davon aus, dass zum diesem neuen Tarif gebaut wird“, sagt Hans Kronberger, Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des Branchenverbandes Photovoltaic Austria (PVA). „Wir erwarten für das nächste Jahr einen ziemlichen Aufschwung und werden wohl das erste Gigawatt installierte Gesamtleistung erreichen. Zudem bleibt der Sockelbetrag für die Investitionsförderung von 200 Euro pro Kilowatt installierter Leistung erhalten, so dass insgesamt die Absenkung der Förderung weniger als acht Prozent beträgt.“ Kronberger begründet seine Prognose unter anderem mit der Möglichkeit des Eigenverbrauchs von Solarstrom zurück. In Österreich haben die Anlagenbetreiber – anders als in Deutschland – die Möglichkeit, die ersten 25.000 Kilowattstunden Solarstrom ohne Belastungen selbst zu verbrauchen, unabhängig von der Anlagengröße.
Der Fördertopf wird kleiner
Insgesamt steht 2015 aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten automatischen Degression um eine Million Euro pro Jahr ein Kontingent von 47 Millionen Euro für neue Anlagen zur Verfügung. Für Wind sind es 11,5 Millionen Euro, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für die Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 16 Millionen Euro gehen in einen Resttopf, der flexibel unter Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik aufgeteilt wird. Dort lagen bisher 17 Millionen Euro. Hinsichtlich der Gewährung eines Netzparitätstarifs aus dem Resttopf erfolgt für Photovoltaikanlagen eine Präzisierung auf gebäude- und fassadenintegrierte Anlagen, womit sowohl für Förderwerber als auch für die mit der Abwicklung beauftragte OeMAG ein geringerer Administrationsaufwand besteht. (Sven Ullrich)