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Elektroindustrie fordert Nachbesserungen am EEG-Entwurf

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) fordert den Bundestag auf, die aktuell vorliegende EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium dringend nachzubessern. Vor allem sollte regenerativ erzeugter Strom nicht weiter künstlich verteuert werden. Vielmehr muss er wettbewerbsfähig gegenüber anderen Energieträgern werden, wenn die Sektorkopplung und damit die Energiewende funktionieren soll. „Klimaschutz braucht Elektrifizierung, weil nur so Sonne und Wind genutzt werden können“, erklärt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.“ Gleichzeitig wird Strom aber stärker belastet als alle anderen Energieträger“, kritisiert er. „Ihn müssen wir attraktiver machen – für Investoren in der Industrie, für Autofahrer oder Hausbesitzer und Mieter.“

Absenkung der EEG-Umlage gefordert

Deshalb fordert der ZVEI die deutliche Absenkung der EEG-Umlage, die perspektivisch auch auf Null sinken muss. Das ist nicht nur für die Sektorkopplung notwendig, sondern auch für die Geschäftsmodelle, mit denen Stromspeicher wirtschaftlich betrieben werden können. Denn sie werden über die EEG-Umlage immer noch benachteiligt, obwohl sie maßgeblich sind, um das Netz zu entlasten, betonen die Vertreter der Elektroindustrie. „In der Praxis werden Stromflüsse weiterhin oft bei der Einspeicherung sowie der Ausspeicherung beziehungsweise Weitergabe in das Netz mit der EEG-Umlage belastet“, beschreiben sie das bestehende Problem.

Speicher entlasten

Der jetzige Gesetzentwurf bietet für diese Doppelbelastung keine Lösung für die dezentralen Eigenverbrauchsanlagen, da hier überhöhte Anforderungen an die Messtechnik gestellt werden. „Der ZVEI plädiert hier dringend für eine praxisnahe Lösung“, sagt Weber. „Eine Berechnung auf Basis der besten verfügbaren Messwerte, um die Verhältnisse der zu unterscheidenden Stromflüsse zueinander zu schätzen und den ausgespeicherten Strom zu entlasten, wäre aus unserer Perspektive eine solche Lösung.“

Keine Ausschreibung für Dachanlagen

Der ZVEI bemängelt aber auch Bremsen beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So sei die Absenkung der Ausschreibungsgrenze für solare Dachanlagen auf 500 Kilowatt hinderlich, zumal dann der anteilige Eigenverbrauch auch noch ausgeschlossen wird. „Der überwiegende Teil der heute installierten Gebäudephotovoltaikanlagen wird jedoch mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom auch zu nutzen und sektorübergreifend einzusetzen“, beschreibt Weber die Realität. „Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind dabei auf die finanzielle Planungssicherheit angewiesen, die ihnen die Förderung bietet. Es ist mit nicht unerheblichen Ausweichreaktionen oder dem vielfachen Rückzug aus geplanten Projekten zu rechnen, sollte der Vorschlag so umgesetzt werden.“

Restriktionen beim Eigenverbrauch lockern

Auch die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom stößt beim ZVEI auf Unverständnis. Denn das Photovoltaikpotenzial muss auf allen Wohngebäuden voll ausgeschöpft werden. Deshalb setzt sich der Verband dafür ein, dass die Ökosteuer auch für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von 30 Kilowatt entfällt und hier auch keine Begrenzung für die jährliche produzierte oder selbst verbrauchte Strommenge gilt. „Denn gerade Photovoltaikanlagen mit einer Erzeugungsleistung zwischen 20 und 30 Kilowatt – mit mehr als zehn Megawattstunden Erzeugung pro Jahr – werden benötigt, um ein Wohngebäude in voller Sektorenkopplung mit Wärme und Elektromobilität mit Solarenergie zu versorgen“, begründet Weber die Forderung. „Das E-Auto mit Eigenstrom zu laden entlastet die Stromnetze, senkt deren Ausbaubedarf und damit auch den Anstieg der Netzentgelte. Dies wiederum ist ein wichtiger Beitrag, um den Strompreis nicht weiter steigen zu lassen und somit unattraktiver gegenüber anderen Energieträgern zu machen.“

Digitalisierung schreitet voran

Der Verband hebt aber auch positive Ansätze in der EEG-Novelle hervor. So sei die Digitalisierungsstrategie ein großer Schritt nach vorn. Der ZVEI begrüßt, dass auch kleine Anlagen mit einer Leistung von einem Kilowatt über den Kommunikationskanal des Smart-Meter-Gateways angebunden werden. Das ermögliche unter anderem eine Netzzustandserfassung an wichtigen Punkten im Stromnetz. Da dies die Kosten für den Netzbetrieb senkt, ist es aus Sicht des ZVEI auch gerechtfertigt, dass die Netzbetreiber die von den Anlagenbetreibern bereitgestellten Daten vergüten, um die Belastung der Investoren in die Solaranlage möglichst gering zu halten. (su)

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