Mieterstrom kann zum neuen Standbein für Energiegenossenschaften werden, nachdem sie aus dem Geschäft mit Solarparks durch die Ausschreibungen vollständig verdrängt wurden. Es ist nicht nur die verbesserte Wirtschaftlichkeit, sonder auch das positive Image, das Mieterstrom für die Energiegenossen so interessant macht.
Nach der Verabschiedung des Mieterstromgesetzes, wird die Belieferung der Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Solarstrom interessant für Energiegenossenschaften mit Bürgerbeteiligung. Denn die Projekte lassen sich jetzt wirtschaftlicher umsetzen. So setzt die Münchner Bürgerenergiegenossenschaft Beng derzeit zusammen mit dem Ökoenergieanbieter Polarstern in Kirchheim bei München ein Mieterstromprojekt um. „Das wird nicht das letzte Mieterstromprojekt von Beng sein“, sagt Katharina Habersbrunner, stellvertretende Vorsitzende dieser Energiegenossenschaft. „Wir sehen Mieterstrom als wichtiges Geschäftsfeld von Energiegenossenschaften mit dem Ziel, die dezentrale Stromversorgung zu fördern und hier besonders das Potenzial in den Städten zu nutzen.“ Deshalb will die Beng künftig gezielt Gebäudebesitzer im Großraum München ansprechen, damit diese ihre Dächer für den Bau von Solaranlagen, um die Mieter mit dem Strom zu beliefern.
Nur wenige Genossen haben Erfahrung mit Stromlieferung
Doch genau an dieser Stelle sind die meisten Energiegenossenschaften auf die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister angewiesen. Zwar haben viele Energiegenossenschaften schon Erfahrung mit der Photovoltaik gesammelt. „Allerdings ist eine Mieterstromversorgung mit Solarstrom deutlich komplexer als die reine Stromgewinnung mittels großer Photovoltaikanlagen und die Volleinspeisung in regionale oder öffentliche Netze“, weiß Florian Henle, Geschäftsführer von Polarstern. Auf letzteres haben sich die Energiegenossen bisher gestürzt. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bei 86 Prozent der Energiegenossenschaften in Deutschland ist die Stromerzeugung der Geschäftsgegenstand. Nur ein Prozent der Genossenschaften betreiben auch ein Stromnetz. Mit Eigenverbrauch haben die Energiegenossen noch weniger Erfahrung.
Ressourcen begrenzt
Die Genossenschaften können sich weiter auf die Finanzierung und den Bau der Anlagen konzentrieren, während den Betrieb und vor allem die Abrechnung, die durchaus sehr komplex werden kann, ein solcher Dienstleister übernimmt. Zudem müssen rechtliche, technische und vor allem energiewirtschaftliche Details beachtet werden, die Energiegenossenschaften mit ihren begrenzten personellen Ressourcen überfordern würden.
Den Endkunden komplett beliefern
Denn die meisten Energiegenossen sind ehrenamtlich tätig. Eine Funktion als Energieversorger, die mit der Belieferung mit Mieterstrom Voraussetzung ist, können sie nicht stemmen. Zumal nur bei den wenigsten Energiegenossenschaften entsprechende Erfahrungen vorhanden sind. „Mieterstrom erfordert viel Wissen über den Energiemarkt und Erfahrung mit der Stromversorgung von Endkunden“, weiß Katharina Habersbrunner, stellvertretende Vorsitzende der Münchner Bürgerenergiegenossenschaft Beng Bei der Stromversorgung von Endkunden müssen die meisten Energiegenossenschaften aber die Segel streichen. Das auch noch zu übernehmen wäre nicht effizient“, sagt Habersbrunner. „Der administrative Aufwand hierfür, die rechtsichere Abwicklung und der kontinuierliche Erwerb des dafür erforderlichen Wissens sind zu zeitintensiv.“ (su)