Auch in diesem Jahr können die Österreicher für private Klein- und Gemeinschaftsanlagen in Mehrfamilienhäusern einen Investitionszuschuss bekommen. Allerdings hat Wien das Förderbudget gekürzt.
Der österreichische Klima- und Energiefonds hat die diesjährige Förderung von kleinen un gemeinschaftlich betriebenen Solaranlagen gestartet. Förderberechtigt sind Generatoren mit einer Leistung von bis zu fünf Kilowatt oder Gemeinschaftsanlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 50 Kilowatt. Pro Kilowatt installierter Leistung kann der Betreiber der Anlage einen Investitionszuschuss von 250 Euro bekommen. Für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es einen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt. Dieser gilt auch für Gemeinschaftsanlagen. Allerdings liegt hier die Grundförderung nur bei 200 Euro pro Kilowatt. „Zu unserem Bedauern wurden die Fördermittel für Photovoltaikkleinanlagen auch dieses Jahr erneut gekürzt“, kritisiert Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Dieses wiederholte Herunterschrauben des Förderbudgets ist bei gleichzeitiger Aufgabenstellung von 100 Prozent erneuerbarer Stromerzeugung bis 2030 sowie der Ankündigung eines 100.000 Dächerprogramms kontraproduktiv und lässt an den postulierten Zielen der Regierung zweifeln.“
Kürzung ist nicht zielführend
Für Wien ist das gekürzte Budget ein Nullsummenspiel. Denn gleichzeitig wurden auch die Fördersätze für die Anlagen verringert. Damit kann auch mit weniger Geld die gleiche Anlagenleistung gebaut werden. „Allerdings widerspricht die neuerliche Kürzung dem geplantem und erforderlichem Ausbauziel von 15 Gigawatt bis 2030“, warnen die Branchenvertreter von PV Austria. Aufgrund des enormen Andrangs im vergangenen Jahr – das Förderbudget war nach drei Monaten erschöpft – erwartet PV Austria, dass auch dieses Jahr das verfügbare Budget im Rekordtempo abgerufen wird.
Gut gemeinte Eckpunkte reichen nicht
PV Austria fordert, dass das Fördersystem grundsätzlich umgestaltet wird. „Nur durch zielgerichtete Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Photovoltaikanwendungen, angefangen bei privaten Anlagen, über gewerbliche und gemeinschaftliche Anlagen bis hin zu Freiflächenanlagen, ist eine ambitionierte Entwicklung möglich“, betont Immitzer. „Hier steckt der Teufel jedoch im Detail und die Konkretisierung der Gesetzesinhalte ist für den Erfolg entscheidend. Gut gemeinte Eckpunkte alleine reichen nicht aus, sagt sie mit Blick auf den ersten Vorschlag für das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz, den Wien im November 2018 auf den Tisch gelegt hat. „Das Gesetz muss die eigentlich gut handhabbare und beliebte Kleinanlagenförderung des Klima- und Energiefonds aufgreifen und um neue Aspekte erweitern“ sagt Immitzer. (su)