Die rheinland-pfälzische Landesregierung fordert die Bundesregierung auf, endlich die Netzbetreiber dazu zu zwingen, ihre Berechnungen offen zu legen. Denn die Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, wie die Entgelte zustande kommen, mit denen sie den Netzbetrieb und die garantierten Traumrenditen der Netzbetreiber finanzieren.
Die rot-gelb-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz fordert mehr Transparenz bei den Netzentgelten. „Wie sich der Strompreis zusammensetzt, muss für die Verbraucher endlich transparenter werden“, betont Thomas Griese, als Staatssekretär für die Umweltpolitik des Bundeslandes verantwortlich. „Nach mehr als zehn Jahren Regulierung des Stromnetzes sind in Deutschland die tatsächlichen Kosten der Netzinfrastruktur noch immer nicht in vollem Umfang öffentlich bekannt“, kritisiert er. Deshalb hat er auf der Umweltministerkonferenz in Bad Saarow einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, endlich mit klaren Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Daten zu Netzentgelten veröffentlicht werden können.
Für Verbraucher nicht nachvollziehbarer Kostenblock
Immerhin machen die Netzentgelte inzwischen knapp ein Viertel des Strompreises aus. Sie übersteigen damit Bestandteile wie etwa die EEG-Umlage. „Das ist ein enormer Kostenblock, der für die Verbraucher derzeit kaum nachvollziehbar ist“, sagt Griese. Zumal die Verbraucher mit ihren Netzentgelten nicht nur den Betrieb und die Instandhaltung sowie den Ausbau des Stromnetzes finanzieren, sondern auch Traumrenditen der Netzbetreiber in Höhe von derzeit 6,91 Prozent auf Neuanlagen und 9,05 Prozent auf Altanlagen. Zwar gibt es schon die Vorschrift, dass die Regulierungsbehörden alle ihre Entscheidungen auf ihren Internetseiten veröffentlichen müssen. Doch aufgrund der mangelnden Datentransparenz seitens der Netzbetreiber können sie dies nicht tun.
Netzbetreiber haben das Monopol
Die Netzbetreiber begründen ihre Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Daten, wie die Netzentgelte zustande kommen gern damit, dass sie dadurch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse offenlegen würden und damit einen Nachteil erlitten. Thomas Griese lässt dieses fadenscheinige Argument nicht gelten. „Da es sich bei den Stromnetzbetreibern ausnahmslos um Monopolbetriebe handelt, die keinerlei Wettbewerb ausgesetzt sind, darf der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Transparenz nicht entgegengehalten werden“, sagt der Umweltstaatssekretär aus Mainz. „Ein verbesserter Zugang zu Regulierungs- und Netzdaten müsse daher durch konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen sowie durch gesetzgeberische Ergänzungen ermöglicht werden.“ Er verweist dabei auf die Forderung, die die Bundesnetzagentur schon vor zwei Jahren an die Bundesregierung gerichtet hat, im Sinne aller Beteiligten gesetzlich klarzustellen, dass die Netzbetreiber entsprechende Daten zur Verfügung stellen müssen, damit die Regulierungsbehörde der festgelegten Transparenzpflicht auch nachkommen kann. (su)