Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts München zu den Garantiebedingungen der Sonnenbatterie vom Juli 2019 in den wesentlichen Punkten bestätigt, meint Sonnen. Dazu zählt laut dem Hersteller unter anderem die garantierte Nennkapazität der Batterien von mindestens 80 Prozent nach zehn Jahren. Für die Hersteller von Speichersystemen sei dieses von erheblicher Bedeutung, da der Erhalt von 100 Prozent der Nennkapazität aufgrund der natürlichen physikalisch-chemischen Abbauprozesse von Batteriezellen über einen so langen Zeitraum nicht möglich ist. Auch die Internetverbindung zum Speicher, um Update-Leistungen erbringen zu können, zum Beispiel für die Aktualisierung der Software des Heimspeichers, wurden vom OLG nicht bemängelt.
Systemteile detaillierter erläutern
Insgesamt hat das OLG die Garantiebedingungen von sonnen als rechtswirksam bestätigt. Lediglich einzelne Bestimmungen sind nach Auffassung des OLG nicht transparent genug. Einige wurden bereits durch sonnen überarbeitet. Soweit dieses noch nicht erfolgt ist, nimmt sonnen die Anpassungen umgehend vor. So entschied das OLG, dass eine detailliertere Beschreibung bestimmter Formulierungen erfolgen soll. Hierzu zählt z. B. der Begriff „Systemteile“. Mit dem Begriff Systemteile wollte Sonnen deutlich machen, dass die Garantie nicht nur die Batteriezellen, sondern alle Teile des Heimspeichers umfasst. Sonnen werde dies noch konkreter formulieren und erläutern, verspricht der Hersteller.
Des Weiteren wird sonnen auf Anraten des Gerichts die Anfahrtskosten für einen Garantiefall des Speichers konkret darstellen. Da Sonnen eine Garantie für alle Hardware-Komponenten des Speichers gewährt, seien diese Kosten nicht in den Garantieleistungen enthalten.
Fachpartner führen Installation durch
Die Service-Einsätze beim Kunden werden von dem für die Installation verantwortlichen Fachpartner innerhalb seiner Region durchgeführt. Das vermeidet lange Anfahrtswege und beschränkt die Kosten. Dieses werde bereits so gehandhabt, erklärt Sonnen. Sonne habe in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Bestimmungen der Garantiebedingungen im Sinne der Speicherkunden erweitert, um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Leistung zu bieten, erklärt der Hersteller. Dazu zählten unter anderem die Bestimmungen zu den Update-Leistungen und des Datenschutzes. (nhp)
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