Der Bundesverband Infrarot-Heizungen (BVIR) und die IG Infrarot Deutschland haben gemeinsam einen neuen Leitfaden zu Infrarotheizungen veröffentlicht. Solche Formen von Direktheizungen sind oft als Heizstrahler im Bad bekannt. „Infrarotheizungen können aber auch ganze Gebäude beheizen, was viele Bauherren noch nicht wissen“, betont Lars-Henric Voß, erster Vorsitzender der IG Infrarot Deutschland.
Von der Technik bis zur Planung
Den 50seitigen Leitfaden hat Peter Kosack, Leiter des Arbeitskreises Infrarot (AKI) an der Technischen Universität Kaiserslautern ausgearbeitet. Er informiert über die Technologie räumt mit widersprüchliche Aussagen auf, die in der Öffentlichkeit kursieren. Er bietet Endverbrauchern Orientierung und bringt Energieberater, Architekten, Planer und Ingenieure auf den aktuellen Stand zum Thema Infrarotheizung. Der Inhalt reicht von den physikalischen Grundlagen von Infrarotstrahlung und Infrarotheizungen über die Funktionsweise und Anwendung als Zusatz- und Hauptheizung bis hin zur Anleitung für Fachleute zur Auslegung und Installation solcher Direktheizungen. Der Leitfaden berücksichtigt auch die gesetzlichen Vorgaben und Normen. Hier geht es auch darum, unter welchen Bedingungen Infrarotheizungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz genehmigungsfähig sind. Am Ende des Leitfadens beantwortet der Autor kurz und bündig die am häufigsten gestellten Fragen rund um Infratorheizungen.
Solarertrag kann angerechnet werden
Die IG Infrarot und der VIR gehen davon aus, dass der Anteil an Infrarotheizungen im Heizungsmarkt aufgrund der besseren Gebäudehülle zunehmen wird. „Anlagenkonzepte mit Infrarottechnologie werden für bestimmte Bauvorhaben die Lösung sein, sei es im Neubau oder in der Sanierung, für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser, aber auch Gewerbebetriebe“, sagt Voß. Er verweist darauf, dass sich die Technologie als Kombination mit einer Photovoltaikanlage anbietet. Denn der Solarertrag auf dem Dach darf laut Gebäudeenergiegesetz zu einem bestimmten Teil mit dem Heizwärmebedarf und dem Gesamtwärmebedarf bilanziert werden.
Auf den Strahlungswirkungsgrad achten
Die Endkunden sollten aber darauf achten, dass sie die richtigen Heizungen kaufen. „Viele Heizungen, die in der Werbung als Infrarotheizung bezeichnet werden, dürften streng genommen nicht als solche bezeichnet werden“, weiß der Autor des Leitfadens. „Auch darüber klären wir auf.“ Orientierung bietet hier der Strahlungswirkungsgrad als wichtige Einordnung der Infrarotheizungen. Erst wenn dieser über bestimmten Grenzen liegt, handelt es sich um eine Infrarotheizung.
Der Leitfaden Infrarotheizungen steht zum kostenfreien Download auf den Websites der IG Infrarot und des BVIR zur Verfügung. (su)
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