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AKTUELLE MELDUNGEN

Bundesregierung regelt Modulrecycling

Die Bundesregierung hat die Novelle des Elektrogesetzes beschlossen. Damit regelt sie mit jahrelanger Verzögerung die Entsorgung und das Recycling von Altmodulen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Elektrogesetzes die Rücknahme und Entsorgung von ausgedienten Photovoltaikmodulen beschlossen. Damit setzt Berlin mit jahrelanger Verzögerung endlich die aktuelle Elektroschrottrichtlinie WEEE der Europäischen Union in nationale Gesetzgebung um.

Altmodule unentgeltlich zurücknehmen

Konkret werden damit die Hersteller und Händler verpflichtet, alte Photovoltaikmodule unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme kann entweder über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen oder über ein eigenes Recyclingsystem erfolgen. Die Hersteller und Händler oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen stellen auf den kommunalen Recyclinghöfen entsprechende Container auf. Diese müssen abdeckbar sein. Dabei gilt für die Photovoltaikmodule, dass die Container nicht zwingend so beschaffen sein müssen, dass sie auf herkömmliche Abholfahrzeuge passen. Aber es muss sichergestellt sein, dass die Altmodule beim Transport im Container nicht zerbrechen oder zerquetscht werden.
Das Gesetz enthält auch eine Verordnungsermächtigung. Demnach kann die Bundesregierung auf dem Wege einer einfachen Rechtsverordnung, allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrates, weitere Anforderungen an die Sammelbehälter festlegen.

Wenn eine Abholmenge von mindestens 2,5 Kubikmetern erreicht ist, melden die kommunalen Entsorgungsunternehmen dies bei der Gemeinsamen Stelle. Dies ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Sie veranlasst dann die unverzügliche Abholung des Containers. Die konkrete Frist, bis wann der Container spätestens abzuholen sind, legt dabei das Umweltbundesamt fest.

Erstbehandler brauchen Zertifizierung

Sind die Container abgeholt, müssen sie in eine geeignete Recyclingstelle gebracht werden. Diese kann auch außerhalb von Deutschland und sogar außerhalb der Europäischen Union liegen. Die Recyclingunternehmen müssen aber sicherstellen, dass die Altmodule so behandelt werden, dass durch Inhaltsstoffe weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu muss der sogenannte Erstbehandler entsprechend zertifiziert sein. Diese Zertifizierung muss jährlich durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Danach müssen die Altmodule so weiterbehandelt werden, dass der Anteil der Verwertung mindestens 70 Prozent des gesammelten Modulgewichts beträgt. Mindestens die Hälfte des insgesamt eingesammelten Modulgewichts muss dabei recycelt werden.

Hersteller und Händler müssen Recycling finanzieren

Für die Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings von Altmodulen sind sowohl die Hersteller als auch die Händler zuständig. Wie viel der einzelne Hersteller und Händler dabei bezahlen muss, hängt von dessen Marktanteil ab. Dieser errechnet sich auf der Basis der bei der Stiftung EAR registrierten Mengen an neuen Modulen, die er jeweils in Deutschland auf den Markt gebracht hat.

Die Finanzierung des Recyclings durch die Hersteller und Händler gilt auch für Module, die vor dem Inkrafttreten der Novelle des Elektrogesetzes in Deutschland verkauft und installiert wurden. Hier unterteilt das Gesetz die Kunden allerdings in private Haushalte und gewerbliche Nutzer. Denn wenn die ausgedienten Module vor dem 13. August 2005 verkauft und in ein Solarkraftwerk eingebaut wurden, müssen die Anlagenbetreiber die Entsorgung bezahlen. Das Gesetz definiert jedoch, dass auch Betreiber von gewerblichen Anlagen als Haushalte gelten, wenn die Menge der anfallenden Altmodule derjenigen, die üblicherweise in privaten Haushalten anfällt, vergleichbar ist.

Noch ist das Gesetz nicht gültig. Denn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen noch zustimmen. Voraussichtlich im Mai wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen. Ende Juni oder Anfang Juli wird das Gesetz auch im Bundestag beraten. Die Regierung strebt an, dass das Gesetz durch den Bundestag noch im September dieses Jahres beschlossen wird. (su)