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Materialklau: Tipps der Polizei

Polizei und Versicherungen, aber auch Anlagenbetreiber und Errichter kennen das Problem: Immer mal wieder verschwinden Solarkomponenten. Es sind nicht nur die fertigen Solaranlagen, die Langfinger im Visier haben, sondern auch Baustellen.

Die Sache ist in mehrfacher Hinsicht ärgerlich. Denn einerseits müssen die gestohlenen Komponenten ersetzt werden, was teilweise gar nicht so einfach ist. Das neue Paneel muss nämlich zu den bisher installierten passen. Andererseits kommen noch die Ertragsausfälle hinzu. Schließlich ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage daraufhin ausgelegt, dass sie zuverlässig Strom produziert.

Immer wieder wird gestohlen

Die Diebstähle an Solaranlagen nehmen in Deutschland derzeit zwar nicht überhand. So hat die sächsische Polizei im zweiten Halbjahr 2023 37 Diebstähle von Solarkomponenten registriert. Im ersten Halbjahr 2024 waren es 40 Diebstähle. Zwischen Juli und Oktober 2024 schlugen die Diebe in Sachsen 34 Mal zu.

Doch das sind nur die Eingangsdaten des Polizeilichen Auskunftssystems (PASS) und es sind auch noch einige Ermittlungsverfahren in der Schwebe, sodass die Angaben nur vorläufigen Charakter haben. Und die Daten der letzten Monate beispielsweise in Sachsen zeigen, dass es immer wieder zu solchen Fällen kommt.

Nicht nur Solarparks gefährdet

Das ist in anderen Regionen in Deutschland nicht anders. Dabei sind weiterhin alle Komponenten für die Diebe interessant. So wurden bei den 37 Diebstählen des zweiten Halbjahres 2023 immerhin noch 139 Solarmodule gestohlen. Dazu kommen 32 entwendete Wechselrichter und neun gestohlene Batteriesysteme oder Akkupacks. Kupfer ist aber derzeit das beliebteste Beutegut. So wurden im gleichen Zeitraum etwa 10.000 Meter Kupferkabel und 55 Quadratmeter Solarkollektoren – ebenfalls mit einem hohen Kupferanteil – gestohlen.

Im Blick der Täter, zumindest in Sachsen, sind vor allem große Anlagen und dabei nicht nur Solarparks. Komponenten und Material werden auch von Baustellen oder aus Lagern gestohlen. Immer häufiger steigen die Diebe auch auf Hallendächer, vor allem von Landwirtschaftsbetrieben und Garagenkomplexen, oder auf Verwaltungsgebäude, um an die Beute zu kommen.

Gebäude gut sichern

Hier sind die Anlagen vor allem dann gefährdet, wenn die Gebäude weitab und in unbewohnten Gebieten stehen. Deshalb rät die Polizei, sämtliche potenziellen Aufstiegshilfen wie Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel oder andere zu sichern und wegzuschließen.

Zusätzlich sollten auch noch die Gebäude selbst gut gegen Einbruch abgesichert werden, damit die Täter nicht durchs Haus aufs Dach gelangen. Das bedeutet, dass alle Außentüren und Fenster sowie auch Kellerlichtschächte und alle anderen Gebäudeöffnungen gut gesichert werden sollten.

Die Täter seien oft sehr gut organisiert, lautet die Einschätzung der sächsischen Polizei. Sie gehen arbeitsteilig vor, um in kurzer Zeit so viel Beute wie möglich zu machen. Die Diebe machen sich dabei die gute Erreichbarkeit der Anlagen über befestigte Wege zunutze. Denn so kommen sie gut mit Kleintransportern an die Anlagen heran und können dadurch das Diebesgut einfach abtransportieren.

Logistik erschweren

Deshalb sollten Anlagenerrichter die Logistikwege auch für die Wartung der Anlagen überdenken. Denn Diebe kommen in der Regel nicht mit einem Allradfahrzeug. Dies wäre aber für Wartungshandwerker durchaus denkbar. Dann müssten keine festen Wege angelegt werden, was den Dieben die Arbeit ungemein erschweren würde.

Den Dieben den Weg zur Beute zu erschweren, ist auch ein zentraler Tipp, den die Polizeiexperten geben, wenn es darum geht, die Solaranlagen gegen Diebe abzusichern. So ist der Zaun um den Solarpark, wenn naturschutz- und baurechtlich erlaubt, schon obligatorisch. Einfache Einfriedungen oder Wildzäune reichen dabei nicht aus. Denn diese stellen für Diebe keine Hindernisse dar. Sie halten bestenfalls Gelegenheitsdiebe ab.

Sicherung mit Zäunen

So rät die Polizei Sachsen dazu, eine richtige und feste Zaunanlage zu installieren. Angeraten sind insbesondere Doppelstabgittermattenzäune mit einer Höhe von mindestens 2,50 Meter. Sie sollten gegebenenfalls auch mit einem Übersteig- und Unterkriechschutz versehen sein – wenn dem keine behördlichen Restriktionen entgegenstehen. Die Tore der Zufahrten sollten in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage verbaut werden, lautet der Rat der sächsischen Polizei. Konkrete Zufahrts- und Zutrittsberechtigungen sowie die Festlegung von Schlüsselregelungen erhöhen ebenfalls die Sicherheit.

Natürlich ist auch eine regelmäßige Kontrolle des Zauns wichtig. Die sächsische Polizei rät dabei, nicht nur auf mechanische Beschädigungen zu achten, sondern auch auf Kennzeichnungen oder Markierungen. Wenn sich dabei etwas Verdächtiges ergibt, sollte sofort die Polizei verständigt werden.

Pflichtenkataloge erstellt

Die Sicherungseinrichtungen müssen auf jeden Fall vom Fachmann geplant und errichtet werden. Dazu hat unter anderem die Polizei Sachsen eine Datenbank mit Adressen von Anbietern von Sicherungssystemen angelegt. Hier werden nur Anbieter aufgenommen, die vorher von der Polizei geprüft wurden und entsprechende Kriterien erfüllen. Um ins Adressverzeichnis zu kommen, müssen die Anbieter ein spezielles Aufnahmeverfahren des Landeskriminalamtes durchlaufen.

Diese Aufnahmeprüfung basiert beispielsweise für Errichter von Videoüberwachungssystemen auf einem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog, den die Kommission für polizeiliche Kriminalprävention herausgegeben hat. Hier sind die formellen und personellen Voraussetzungen, die die Installationsbetriebe und Anbieter in diesem Bereich erbringen müssen, genauso geregelt wie die technischen Voraussetzungen, die die installierten Anlagen mitbringen müssen.

Beratungsservice eingerichtet

Einen solchen Pflichtenkatalog gibt es auch für Anbieter von mechanischen Einbruchssicherungen. Selbst für Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen gibt es eine bundeseinheitliche Richtlinie der Polizei, auf deren Basis in Sachsen die Anbieter in das Adressverzeichnis aufgenommen werden.

Schließlich ist die fachgerechte Planung und Montage der Sicherungseinrichtungen entscheidend dafür, dass diese auch vor Dieben schützen, wie die Experten der Polizei in Brandenburg betonen. So verweist auch die Polizei in Bayern darauf, dass die Installation der Schutzeinrichtungen auf Basis dieser Pflichtenkataloge erfolgen sollte.

Um den Anlagenbetreibern und Installationsunternehmen Hilfestellung zu geben, hat die bayerische Polizei einen kostenlosen und individuellen Beratungsservice eingerichtet. Auch auf der dortigen Website hat die Polizei unter der Rubrik „Einbruchschutz“ ein Herstellerverzeichnis über geprüfte einbruchhemmende Produkte bereitgestellt. Dort finden Planer auch Nachweise des bayerischen Landeskriminalamtes über die Errichterfirmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie von mechanischen Sicherungseinrichtungen.

Auf Stand der Technik achten

So muss etwa ein Errichter von Videoüberwachungsanlagen in der Handwerksrolle als Elektrotechniker oder Informationstechniker eingetragen sein. Er muss auch nachweisen, dass er entsprechende Kenntnisse hat, die für den Aufbau der Systeme notwendig sind. Mitarbeiter müssen entsprechend unterwiesen sein. Um in das Adressverzeichnis zu kommen, müssen die Anbieter und deren Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen.

Außerdem müssen die angebotenen Systeme dem Stand der Technik entsprechen. Hierfür ist die DIN 62676 relevant. Zusätzlich müssen die Vorgaben der Betreiber der genutzten Datennetze, der Bundesnetzagentur und der Berufsgenossenschaft sowie der Unfallkassen (DGUV) eingehalten werden. Obendrein sind auch die Regelungen der VdS Schadenverhütungsgesellschaft der deutschen Versicherungswirtschaft relevant, hier vor allem die VdS 2366 Videoüberwachung, Planung und Einbau.

Einbrüche zuverlässig melden

Ähnliche Regelungen gelten für Einbruchsmeldeanlagen, wenn deren Anbieter in das Adressverzeichnis der Polizei aufgenommen werden wollen. Hierfür gelten verschiedene DIN-Vorschriften. Für Solaranlagen sind unter anderem die DIN 50136 und 50518 für die Alarmübertragung und die Zutrittskontrolle und die DIN 62676 für die Videoüberwachung relevant. Dazu kommen noch verschiedene VdS-Richtlinien wie die VdS 2311 über die Planung und den Einbau von Einbruchsmeldeanlagen oder die VdS 2364, die Systemanforderungen für Videoüberwachungen beschreibt.

Ziel muss es sein, dass die Meldung von Einbrüchen zuverlässig und zeitnah erfolgt. Dabei muss die Zahl der Fehlalarme reduziert werden. So entzieht die Polizei Überwachungssystemen die Genehmigung, wenn diese innerhalb von vier Wochen mehr als 50 Falschalarme auslösen.

Solche Vorgaben sind nicht nur für die Anbieter der Überwachungssysteme wichtig. Sie bieten auch eine Orientierung für die Anlagenbetreiber, wenn sie ein Angebot eines solchen Anbieters bekommen.

Komponenten markieren

Die Polizei rät zusätzlich noch dazu, niedrigschwelligere Maßnahmen zum Diebstahlschutz zu ergreifen. Als eine wichtige Maßnahme nennen die Polizeidirektionen das Anbringen von selbsterklärenden Codes, der sogenannten Eigentümer-Indentifizierungs-Nummer (EIN), die von ihnen angeboten werden.

Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode ist unter anderem, dass eine Zuordnung der Komponente zu einem Eigentümer selbst dann bereits möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Dadurch kann die Polizei die Täter leichter entdecken, etwa im Rahmen von Routineverkehrskontrollen. Das Diebesgut wird gleichzeitig für Hehler uninteressant.

Diese EIN enthält 13 bis 16 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus der Stadt- beziehungsweise der Landkreiskennung, die mit dem Kraftfahrzeugkennzeichen übereinstimmt, und dem Gemeindeschlüssel. Dazu kommen noch der Straßenname, die Hausnummer und die Initialen des Anlagenbetreibers. Vorher sollten die Betreiber der Solaranlage allerdings beim Hersteller der Komponenten anfragen, ob sich das Anbringen der EIN auf Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auswirkt.

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