Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, Stromspeicher künftig weder als Verbraucher noch als Erzeuger von elektrischem Strom einzustufen. Wenn diese Regelung in die neue Energiemarktdirektive übernommen wird, bilden die Speicher eine eigene Kategorie im Energiemarkt. Dann fallen Steuern und Abgaben weg.
Die neue Definition im Vorschlagspapier aus dem EU-Parlament soll in die geplante EU-Richtlinie zum Energiemarktdesign einfließen. Ziel ist es, die Stromspeicher weder als Erzeuger noch als Verbraucher von elektrischer Energie einzustufen - was sie ja nicht sind. Denn sie dienen lediglich als Puffer zwischen Erzeugung und Verbrauch. Damit wird der Stromspeicher zu einer eigenen Kategorie mit den entsprechenden Konsequenzen für die Betreiber und die Finanzbehörden in der EU. Denn dann können keinerlei Abgaben oder Steuern mehr für den eingespeicherten Strom erhoben werden, wie es beispielsweise der deutsche Fiskus tut.
Speicher statt Netzausbau
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) begrüßt die Einordnung von Stromspeichern als vierte Säule der Energieversorgung. Er unterstützt außerdem den Vorstoß des Parlaments, die Integration von Speichern und die Nutzung von Flexibilitätsoptionen vor den Netzausbau zu setzen. Damit verbessern sich die Möglichkeiten von Betreibern von Solaranlagen mit Speichern, am Energiemarkt teilzunehmen und eingespeicherten Strom den Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. (su)
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