Die Berliner Stromnetz GmbH hat die Anmeldung zur Nutzung von steckerfertigen Photovoltaikmodulen stark vereinfacht. Das Antragsformular umfasst gerade mal eine A4-Seite.
Seit kurzem können steckerfertige Solarkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 600 Watt, sogenannte Balkonmodule, rechtssicher betrieben werden. Doch auch solche Kleinstkraftwerke bedürfen einer Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber und müssen ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Wie das Berliner Unternehmen Empower Source meldet, hat der Berliner Verteilnetzbetreiber das Anmeldeverfahren dafür stark vereinfacht. Es ist bei weitem nicht so umfangreich wie die Anmeldung einer Photovoltaik-Dachanlage. Das Anmeldeformular der Stromnetz GmbH verlangt Auskunft über den Betreiber den Anlagenstandort und die Anzahl der Module.
Der Betreiber muss zudem bestätigen, dass er die Anlage ins Markststammdatenregister einträgt, den erzeugten Strom selbst verbraucht, die Anlagenleistung nicht größer als 600 Watt ist, die Stromerzeugungsanlage den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ entspricht und ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat beziehungsweise eine Herstellererklärung zur Konformität vorliegt sowie die Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 im Vorfeld durch einen eingetragenen Elektroinstallateur nach den anerkannten Regeln der Technik installiert wurde.
Beratungen zum Thema Balkonsolar bieten der Landesverband der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) oder das Solarzentrum Berlin. (PF)
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