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BNetzA: Eigenkapitalrendite sinkt auf rund fünf Prozent

Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode, teilt die Bonner Behörde mit. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.

„Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider, aber die Investitionen in die Netze bleiben attraktiv“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Regulierer hätten die Hinweise aus dem Konsultationsverfahren berücksichtigt, gleichzeitig gelte aber: „Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. Diese dürfen nicht unnötig belastet werden“, betont Homann.

Bestandteile des Zinssatzes für Netzbetreiber

Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Der risikolose Basiszins beträgt demnach 0,74 Prozent. Derzeit sind am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass dieser Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könnte, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre, meint die Behörde.

Die Bundesnetzagentur hat einen Wagniszuschlag von rund 3 Prozent ermittelt. Ergänzt durch steuerliche Folgen führte dies zu einer Gesamterhöhung des im Juli 2021 zunächst konsultierten Wertes von 4,59 Prozent um 0,48 Prozent auf 5,07 Prozent. (nhp)

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