Installateure, die nach dem 1. Januar Photovoltaikanlagen an das Netz anschließen, müssen einige Neuerungen beachten. Unter anderem die neue Niederspannungsrichtlinie, die dann voll in Kraft treten wird. Wer bestimmte Wechselrichter gewöhnt ist, muss als erstes überprüfen, ob es diese dann überhaupt noch gibt. Bei manchen Geräten ist jetzt schon klar, dass sie nur noch bis Ende des Jahres verbaut werden können (siehe photovoltaik 11/2011, Seite 36). Bei anderen, dass es die angepassten Versionen vermutlich nicht pünktlich zum Stichtag geben wird.
Zum Beispiel bei Delta. Zum Jahreswechsel werden zwar die kleineren Wechselrichter wie Solivia Inverter 2.5, 3.0, 3.3 der G3-Reihe und der Solivia 11 der G4-Serie entsprechend umgerüstet erhältlich sein. Alle anderen Wechselrichter kommen aber erst im Laufe desersten Quartals 2012 auf den Markt. Als Begründung dafür gibt Delta an, man habe bei den fraglichen Modellen nicht nur über ein Software-Update die neuen Funktionen eingestellt, sondern gleich die Hardware verändert, einschließlich eines kundenfreundlicheren Gerätedesigns. Zudem sei es zu „Zulassungsstaus“ bei Zertifizierungsstellen gekommen.
Das ist kein Einzelfall. Auch der Memminger Hersteller Steca hat zum Stichtag 1. Januar nur einen Teil seiner Wechselrichter umgestellt. Die StecaGrid 3000 und 3600 sind rechtzeitig fertig geworden. „Somit eignen sich die Wechselrichter zum problemlosen Einsatz bis zu einer Anlagenleistung von 13,8 Kilowatt“, sagt Sören Harrer von der Vertriebsleitung. Die dreiphasigen Wechselrichter StecaGrid 8000 und 10000 erhalten ein Hardware-Update und sollen im Februar 2012 auf den Markt kommen.Allerdings ist es nicht nur wichtig, die Geräte zu finden, die mit der neuen Richtlinie konform sind. Installateure werden an einigen Punkten selber tätig werden müssen. Zum einen müssen sie bei der Auslegung der Wechselrichter die neuen Anforderungen zur maximalen Schieflast berücksichtigen. Es wird dadurch öfter nötig sein, dreiphasig einzuspeisen. (Wir werden darüber in der nächsten Ausgabe berichten.) Zum anderen müssen Installateure aber auch einen neuen Parameter einstellen, nämlich eine Kennlinie, mit der die Wechselrichter den neu geforderten Blindleistungsanteil in Abhängigkeit von der momentanen Einspeiseleistung regulieren.
Grob gesagt, gibt es dafür zwei Varianten. Die eine ist eine standardisierte Lösung, bei der eine Standardkennlinie zum Tragen kommt. Sie hängt nur von der Nennleistung der Anlage ab. „Wenn man die Leistung der Anlage einstellt, weiß der Wechselrichter, welche Kennlinie er zu wählen hat“, sagt Ulrich Winter, Vertriebsleiter Solarelektronik bei Fronius Deutschland. Dabei müsse man allerdings beachten, dass in einer Anlage mehrere Wechselrichter angeschlossen sein könnten. „Zum Beispiel: Wir haben einen Drei-Kilowatt-Wechselrichter, davon sind noch drei weitere an der Photovoltaikanlage angeschlossen. Und bei zwölf Kilowatt nimmt man eine andere Kennlinie als bei drei Kilowatt“, sagt Winter. Variante zwei ist die manuelle Einstellung, da Netzbetreiber nach der Richtlinie eine eigene Kennlinie vorgeben können. Sie wird durch einige sogenannte Stützpunkte definiert.
Offen ist, wie häufig die Netzbetreiber diese Möglichkeit nutzen werden. Das lässt sich angesichts von hunderten Verteilnetzbetreibern nur stichprobenartig überprüfen: So will beispielsweise der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar in Darmstadt auf Kennlinien für einzelne Anlagen verzichten. „Das ist zu aufwendig“, so Sprecher Michael Leukam. Andere Stadtwerke, wie die in München, haben derzeit auch noch keine Kennlinie, halten sich aber offen, dies noch zu ändern.
Dass dieser Fall wirklich eintritt, glauben viele Wechselrichterhersteller aber nicht, jedenfalls nicht im Einfamilienhausbereich. Allenfalls bei Anlagen ab 100 Kilowatt hält Fronius die Notwendigkeit zur individuellen Programmierung für möglich.