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OVG Münster stoppt Rollout der Smart Meter

Der Grund: Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) hat die Messsysteme nur auf wenige Funktionen bezogen zertifiziert. Deshalb liefern diese Gateways kaum mehr Messdaten als bisher genutzte analoge Zähler.

Dagegen hatte ein Unternehmer aus Aachen geklagt. „Der Eilbeschluss des Oberveraltungsgerichts Münster bestätigt: Die bisher vom BSI zertifizierten Smart-Meter-Gateways (SMGW) erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen – und treffen vor allem nicht die Anforderungen des Marktes und die Wünsche der Kunden“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE).

Freie Systeme leisten mehr

Ohne intelligente Messsysteme fehlen dem Energiemarkt wichtige Voraussetzungen für neue Geschäftsmodelle und für die Erreichung der Klimaschutzschutzziele. Dabei gibt es längst freie, nicht vom BSI zertifizierte Messsysteme, die vergleichbare Anforderungen zu Sicherheit, Eichrecht und Datenschutz erfüllen und den notwendigen Standards entsprechen.

Diese Messsysteme bieten Funktionen und Messwerte, die für aktuelle und zukünftige Geschäftsmodelle notwendig sind. „Es ist schade, dass erst ein Gerichtsurteil knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende den von an Anfang an verkorksten Prozess stoppen muss“, analysiert Busch. „Der im Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) angelegte Zertifizierungsprozess ist ein strukturell überfrachtetes Desaster. Er ist zeitraubend und erstickt Innovationen.“

Ein völlig überfrachtetes, bürokratisches Verfahren

Das Gericht hatte bemängelt, dass der Smart-Meter-Rollout in der vorliegenden Form zu wenig neue Funktionen anbietet und Innovationen ausschließt. Er erfüllt nicht einmal gesetzlichen Mindestvorgaben für Funktionalität.

Nach Aufassung des BNE sei nun strukturelle und prozessuale Abrüstung das Gebot. Um die Innovationsfähigkeit des Marktes nicht zu ersticken, müsse wieder gelten: „So viel Regulierung wie nötig, aber so wenig wie möglich“, fordert Robert Busch.

Das Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig (Az.: 21 B 1162/20, 9 L 663/20, VG Köln). Beim OVG in Münster sind noch rund 50 vergleichbare Beschwerden von Messstellenbetreibern, darunter mehrere Stadtwerke, anhängig. (HS)

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