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Vorgezogene Netzparität

Was spricht für die Eigenverbrauchsförderung?

Es gibt zwei Gründe, die dafür sprechen. Der erste Grund ist: Die Unterstützung des Eigenverbrauchs richtet die Aufmerksamkeit auf das eigene Verbrauchsverhalten, die eigenen Geräte und deren Verbrauch. Dadurch kann man möglicherweise Anreize vermitteln, den Verbrauch zu reduzieren und eine Effizienzwirkung auszulösen oder auch für sich selber so etwas wie ein dezentrales Energiemanagement zu probieren. Das zweite, für mich auch sehr wichtige Argument ist: Man hat ja ohnehin das Ziel, in ein paar Jahren die so genannte Netzparität zu erreichen. Es weiß zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keiner genau, was das bedeutet und welche Auswirkungen sie haben wird.

In welchem Sinne?

Niemand weiß, ob es dadurch zu einem flächendeckenden Photovoltaikboom kommt, der insbesondere auch durch Marktakteure getrieben wird. Welcher Netzausbaubedarf würde sich maximal ergeben, welche Möglichkeiten des Lastmanagements bestehen, hier entgegenzuwirken? Welche Konsequenzen hat der Ausbau auf den Einsatz der bestehenden Kraftwerksparks, welche auf den Zubau? Welche Umverteilung bei den Netzentgelten käme auf uns zu und wie würde damit umgegangen, wie können die entgangenen staatlichen Steuern und Abgaben aufgefangen werden?

Eigenverbrauch ist also das Experiment dazu. Muss man dafür wirklich eine Art Freilandversuch starten?

Der Druck, diese Fragen zu beantworten, wird durch die geplante Eigenverbrauchsförderung höher. Allerdings ist es von der Anreizwirkung her eher eine sanfte Regelung, so dass ich nicht den ganz großen Verlagerungsboom erwarte. Der Zeitraum ist ja außerdem begrenzt auf zwei Jahre, so dass Aussagen zur möglichen Veränderung des Verbraucherverhaltens mit der gebotenen Vorsicht zu treffen sind. Gleichwohl ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine solche Regelung, denn man weiß ja nicht, wie schnell die Netzparität wirklich kommt.

Wie sehr werden die Haushalte durch die Anreize zum Eigenverbrauch dazu gebracht, ihren Stromverbrauch auf die Stunden zu schieben, an denen die Sonne scheint und die

Photovoltaikanlage viel Strom produziert?

Es ist eben nicht klar, in welchem Maße das geschehen wird. Was können und wollen denn Haushalte oder auch Gewerbebetriebe in die Mittagsstunden verlagern? Fangen wirklich plötzlich alle an, mittags zu waschen? Fangen sie plötzlich an, Akkus zu kaufen, die sie mittags laden, so dass sie abends mit selbst produziertem Strom fernsehen? Das weiß keiner.

Kann man die Menschen überhaupt mit ein paar Euro dazu bewegen, sich den Umstand zu machen, mittags statt abends zu waschen?

Das ist nicht eindeutig zu beantworten. Es gab schon einmal Lastverlagerungsuntersuchungen in den 1980er Jahren. Damals haben die Leute kaum darauf reagiert. Mittlerweile gibt es neuere Untersuchungen, die zeigen: Doch, es gibt eine Klientel von Haushalten, zum Beispiel Rentnerhaushalte, die darauf reagieren. Das müsste man noch einmal genauer untersuchen.

Kritiker der Eigenverbrauchsförderung geben zu bedenken, dass es überhaupt nicht sinnvoll ist, dass die Menschen mehr Strom mittags verbrauchen. Denn dadurch entstünden Lastspitzen zu einer Zeit, in der sowieso schon viel Strom verbraucht wird. Stimmt das?

Die wesentlichen Lastspitzen haben wir in Deutschland bekanntlich in den Wintermonaten in den Mittags- und Abendstunden. Sowohl der Kraftwerkspark als auch die Netzkapazität werden in Hinblick auf diese Lastsituation im Dezember und Januar ausgelegt. Da sehe ich nicht, dass Photovoltaik-Eigenverbrauch und dadurch möglicherweise verändertes Verbrauchsverhalten irgendetwas Substanzielles verändern würde.

Wie sehr entlastet Eigenverbrauch langfristig das Netz?

Die Netzentlastungswirkungen von Eigenverbrauch hängen sehr stark vom weiteren Ausbau der Photovoltaik ab. Man müsste eine entsprechende Abschätzung nach Spannungsebenen differenzieren und bräuchte dafür ein detailliertes Verbreitungsszenario. Da stochert man bisher ziemlich im Nebel.

Diese Frage hat ja einen ganz praktischen ökonomischen Hintergrund: Diejenigen, die den Photovoltaikstrom selber verbrauchen, sparen die sechs Cent Netzentgelt pro Kilowattstunde. Ist das gerechtfertigt?

Nein. Das ist nicht gerechtfertigt, denn das Netz muss ja auch für die Stunden vorgehalten werden, in denen die Sonne nicht scheint. Und insofern muss man da sicherlich über eine neue Kostenaufteilung oder Netztarifierung nachdenken. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man höhere Grundpreise für Netznutzer verlangen kann.

Eigenverbraucher zahlen auch weniger von den anderen Abgaben, die einen Teil des Strompreises ausmachen. Zum Beispiel die Konzessionsabgabe von knapp zwei Cent.

Die Konzessionsabgabe gibt es schon sehr lange. Die Kommune hat das Wegerecht und kann für das Zur-Verfügung-Stellen dieser Wege eine Gebühr verlangen. Diese Konzessionsabgabe wird erhoben für Strom, Gas und Wasser. Sie ist verknüpft mit der Menge und insofern ohnehin ein Anachronismus.

Im Prinzip heißt das ja auch, dass die Kommunen weniger Einnahmen haben, wenn ihre Bürger Energie sparen?

Deswegen haben Kommunen häufig auch nicht das ganz große Interesse am Energiesparen, um es mal so deutlich zu sagen.

Der Strompreis enthält auch die Stromsteuer von zwei Cent. Auch die spart man sich, wenn man Photovoltaikstrom selbst verbraucht. Was steckt hinter dieser Stromsteuer?

Sie ist ein Teil der Ökosteuer, die 1999 eingeführt wurde. Man hat damals auf einzelne Energieträger diese Zusatzsteuer erhoben, im Wesentlichen auf Strom, leichtes Heizöl und Erdgas, um zu umweltfreundlichem Verhalten anzuregen. Diese Ökosteuer wird seitdem in vollem Umfang zur Finanzierung der Rentenversicherung verwendet.

Warum wird sie auch auf regenerative Energien erhoben?

Es war schon damals ein Konstruktionsfehler, dass auch die erneuerbaren Energien mit der Ökosteuer belastet wurden, weil die das Hauptproblem der anderen Energieträger – nämlich klimaschädlich zu sein – gerade nicht haben. Politisch wollte man diese Einbeziehung schon damals nicht, aber es hieß, unter steuertechnischen Gesichtspunkten müsste das so sein. Man hat daraufhin versucht, den Konstruktionsfehler abzumildern, indem man das Aufkommen der Ökosteuer aus der Besteuerung erneuerbarer Energien in ein Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien fließen ließ. Aber das ist im Laufe der Jahre ein bisschen auf der Strecke geblieben. Wenn jetzt auf diese Art und Weise ein Teil der Ökosteuer nicht mehr gezahlt würde, ist das im Grunde eine Abmilderung dieses Konstruktionsfehlers. Wenn man liest, dass dadurch dann die Rentenversicherung gefährdet wäre, ist das angesichts dieses sehr geringen Anteils an der Ökosteuer doch eher polemisch.

Das Gespräch führte Michael Fuhs.

Michael Fuhs

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