Der Verteilnetzbetreiber Westnetz hat sich dazu entschlossen, den Anschluss von Plug-in-Modulen bis zu einer Leistung von 300 Watt zuzulassen. Der Nutzer muss die Anlage jedoch weiterhin anmelden. Allerdings liegen die bürokratischen Hürden sehr niedrig.
Der Verteilnetzbetreiber Westnetz mit Sitz in Dortmund ermöglicht ab sofort den Anschluss von sogenannten Plug-in-Modulen, auch als Balkonmodule bekannt. Das teilt Greenpeace Energy mit. Damit macht der erste und gleichzeitig größte Verteilnetzbetreiber den Weg für die Nutzung der kleinen Solaranlagen frei, die mit einem Stecker an die Hausstromanlage angeschlossen werden. Westnetz, eine Tochter von Innogy, hat immerhin 185.000 Kilometer Stromnetz in seiner Obhut.
Leistungsreserve der Elektroinstallation prüfen
Der Nutzer eines Plug-in-Moduls muss allerdings die Anlage anmelden. Westnetz legt dafür aber die bürokratischen Hürden sehr niedrig. Der Nutzer miss lediglich seinen Namen und seine Adresse sowie die Leistung und das Fabrikat der Module melden. Dann kann er diese bis zu einer Leistungsgrenze von 300 Watt ohne sonstige Auflagen in die Steckdose stecken. „Das Einlenken von Westnetz ist ein Durchbruch für die städtische Energiewende in Bürgerhand“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. „Damit bekommen Millionen von Mietern die Chance, sauberen Strom zu erzeugen und selbst zu verbrauchen.“ Allerdings sei hier darauf hingewiesen, dass derzeit bundesweit gültige Normen für den Anschluss von Steckermodulen entwickelt werden und ein Elektroinstallateur vorher messen sollte, ob die Elektroanlage in der Wohnung die notwendigen Leistungsreserven mitbringt, damit es nicht zu einem Kabelbrand kommt.
Keine störende Rückwirkung auf das Netz
Der jetzigen Erlaubnis ging ein langer Streit zwischen Westnetz und Greenpeace Energy vorausgegangen. Dabei ging es darum, dass der Netzbetreiber den Anschluss der vom Ökostromversorger vertriebenen Plug-in-Module blockierte, weil die Gefahren zu hoch seien. Greenpeace Energy hingegen verwies auf einschlägige Untersuchungen genau zu diesen Gefahren. Dort ist man zu dem Schluss gekommen, dass eine normale Kundenanlage in einer Wohnung genügend Leistungsreserven mitbringe, um den Strom aus einem Steckermodul aufnehmen zu können. Zudem räumt Westnetz jetzt ein, dass schädliche oder störende Rückwirkungen auf das Elektrizitätsversorgungsnetz bei dieser Anlagenleistung nicht erkennbar seien. Unterhalb der 300-Watt-Grenze verzichtet der westdeutsche Netzbetreiber deshalb auch auf den Einbau von Stromzählern mit Rücklaufsperre.
Tangermann: „Andere Netzbetreiber müssen folgen“
Für Greepeace Energy ist dies aber nur ein Etappensieg. „Die anderen deutschen Netzbetreiber müssen dem Vorbild von Westnetz nun folgen“, fordert Tangermann. „Noch aber schüchtern viele Betreiber Mini-Solar-Interessenten massiv ein.“ Er verweist auf die Regelugnen in den Niederlanden, wo bereits rund 200.000 Haushalte problemlos solche kleinen Solaranlagen betreiben. „In Deutschland hingegen erschweren veraltete technische Normen und gesetzliche Regeln bislang deren Einsatz“, kritisiert Tangermann. (Sven Ullrich)
Mehr zum Thema: Die Erstellung einer Norm zur Installation von Steckersolargeräten ist weiter vorangekommen. Die Leistungsreserven der Stromleitungen sollen Berücksichtigung finden, doch soll der Elektriker diese vorher prüfen. Zudem steht die Erarbeitung einer eigenen Produktnorm auf dem Programm.
Die DGS und die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen fordern, dass besondere Ausnahmeregelungen für sogenannte Steckersolaranlagen eingeführt werden. Anlagen mit einer Leistung von etwa 600 Watt sollten unter anderem unter eine Bagatellgrenze fallen. Dies berge technisch keine Risiken.