Die Kürzung der Solarförderung ab dem kommenden Jahr in Italien ist offiziell bestätigt. Die dritte, überarbeitete Auflage des italienischen Gesetzes zur Photovoltaik-Förderung, das „Conto Energia“ sei mit der Eintragung ins Staatsregister nun in Kraft, heißt es in einer Mitteilung von EuPD Research. Das Parlament hatte einer Gesetzesvorlage zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren bereits im Mai zugestimmt.
Das „Conto Energia III“ sieht eine differenzierte Senkung der Photovoltaik-Einspeisetarife vor. Ab dem kommenden Jahr wird demnach Solarstrom aus Freiflächenanlagen mit einer Leistung bis zu fünf Megawatt im ersten Jahresdrittel durchschnittlich um 9,3 Prozent geringer vergütet. Die Sätze für Solarparks mit einer Gesamtkapazität von mehr als fünf Megawatt werden um 14,2 Prozent gekürzt. Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen wird der Novelle zufolge je nach Größe zwischen 4,75 und 13,28 Prozent gesenkt. Diese Tarife sollen dann alle vier Monate im Laufe des Jahres 2011 weiter gesenkt werden.
Deckelung bei 3200 Megawatt
Die wichtigsten Eckpunkte des „Conto Energia III“ sind nach Ansicht von EuPD Research, dass es künftig nur noch die Unterscheidung zwischen Photovoltaik-Aufdach- und sonstigen Anlagen geben wird. Die Fördertarife für Dachanlagen werden im ersten Drittel des kommenden Jahres zwischen 0,333 und 0,402 Eurocent pro Kilowattstunde liegen. Sonstige Photovoltaik-Anlagen, dies umfasst alle Systeme, die nicht auf Dächern installiert sind, würden zunächst je nach Größe eine Förderung zwischen 0,362 und 0,297 Eurocent je Kilowattstunde erhalten. Für die Zeit nach 2011 sei für alle nicht in Gebäuden integrierten Anlagen eine weitere jährliche Degression von jeweils sechs Prozent vorgesehen. Die Förderung für BIPV-Systeme werde jährlich bei nur zwei Prozent liegen, hieß es weiter. Zugleich beschloss Italien eine Deckelung des Marktes. Für alle nicht integrierten Systeme gilt dabei eine Obergrenze von 3000 Megawatt. Die Förderung von BIPV-Anlagen sei auf jährlich 200 Megawatt begrenzt. Allerdings sei ein 14-monatiger Übergangszeitraum festgelegt worden. Dies bedeutete, dass die Förderung mehr als ein Jahr nach dem Erreichen des maximalen Fördervolumens noch weiterlaufe.
Die Marktforscher von EuPD Research sehen im „Conto Energia III“ eine Anpassung der Solarförderung mit Augenmaß. Erfreulich sei, dass die pauschale Senkung der Einspeisetarife um bis zu 30 Prozent, wie sie zunächst im Gespräch waren, nicht erfolgt sei. Die Kürzungen seien sehr ausdifferenziert auf die einzelnen Marktsegmente zugeschnitten worden. Mit dem neuen Gesetz zur Solarförderung sei eine nachhaltige Entwicklung des Photovoltaik-Marktes in Italien möglich. Mit der Deckelung des Zubaus sowie die Garantie der Einspeisevergütung für vorerst zwei Jahre lasse genügend Handlungsspielraum, um einerseits den Markt auszubauen und andererseits eine künstliche Überhitzung zu vermeiden. (Sandra Enkhardt)