Das Conto Energia V, das in Italien die Rahmenbedingungen für die Solarförderung regelt, steht kurz vor der endgültigen Verabschiedung. Dies berichtet der in Italien aktive Projektierer New Energy Projects unter Berufung auf Aussagen des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung, Corrado Passera. Demnach werde es nun wahrscheinlich keine starre Kilowatt-Grenze geben, bei deren Überschreitung alle Photovoltaik-Anlagen automatisch in ein Register eingetragen werden müssten, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Im Conto Energia V sei außerdem vorgesehen, Anlagen mit innovativen Anwendungen, mit Konzentratortechnologie, der öffentlichen Hand, in den norditalienischen Erdbebenregionen sowie bei denen Asbestdächer saniert werden vollkommen von der Registerpflicht zu befreien. Zudem soll die Einschreibung in die Register vereinfacht werden, heißt es bei New Energy Projects weiter. Künftig solle es ausreichen, wenn eine eidesstaatliche Erklärung vorgelegt werde, dass alle Genehmigungen und Voraussetzungen vorlägen. Außerdem sollten die Boni für den Einsatz europäischer Solarmodule sowie bei der Asbestsanierung erhalten bleiben. Passera machte aber keine Angaben über die konkrete Höhe der Zuschläge.
Noch ist kein konkreter Termin für das Inkrafttreten des Conto Energia V bekannt, wie es weiter hieß. Nach Angaben des Ministers werde es wohl eher einen stufenweisen Übergang geben, sobald die sechs Milliarden Euro bei der Solarförderung erreicht seien. Damit solle die Investitionssicherheit für laufende Photovoltaik-Projekte gewahrt werden. Aktuell stünden ungefähr noch 150 Millionen Euro zur Verfügung. Bei New Energy Projects rechnet man angesichts des langsamen Anstieg des GSE-Zählers zur Solarförderung nicht unbedingt damit, dass die sechs Milliarden Euro noch im dritten Quartal erreicht würden. (Sandra Enkhardt)