„Es war zu erwarten, dass die neue spanische Regierung im Zuge der Maßnahmen zur Haushaltssanierung auch die Förderung für erneuerbare Energien auf den Prüfstand stellen wird“, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid. Dennoch sei wichtig, dass bestehende Anlagen von der Neuregelung nicht betroffen seien, um den Investoren Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. In der Vergangenheit hatte die spanische Regierung bereits mit Ankündigungen rückwirkender Kürzungen, speziell bei der Solarförderung, massiv für Verunsicherung gesorgt. Nach Angaben der Kanzlei wird derzeit in Spanien über eine Abnahmeverpflichtung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu einem Pool-Preis diskutiert. Dies würde für die Betreiber von Photovoltaik-, Wind- und anderen Erneubaren-Energienanlagen eine Abnahmegarantie ihres Stroms zu einem festgelegten Preis bedeuten. (Sandra Enkhardt)
Spanien setzt Solarförderung komplett aus
Die spanische Regierung hat die Förderung für Photovoltaik und andere erneuerbare Energien vorübergehend ausgesetzt. Ab sofort gebe es keine Tarife für die Einspeisevergütung und es würden keine Zuschläge mehr zugewiesen, heißt es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Rödl & Partner. Ein entsprechendes Gesetz habe die Regierung am Samstag veröffentlicht. Die vorübergehende Aussetzung gelte seither; allerdings habe die Regierung keine Zeitdauer für das Moratorium angegeben, hieß es weiter. Nicht betroffen von der Neuregelung seien Anlagen, die in das Spezialregister RIPRE sowie deren Vorläufer PREFO eingetragen seien oder einen Tarif zugewiesen bekommen hätten.