Die Allianz BIPV sieht in einer geplanten Einführung der Solarpflicht eine riesige Chance für die Bauwerkintegration der Photovoltaik, wenn der Rechtsrahmen entsprechend ausgestaltet ist. Sie dürfen nicht dazu führen, dass die konventionelle und die integrierte Photovoltaik gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb sollte einige Punkte bei der Ausgestaltung einer Solarpflicht – sowohl auf kommunaler, Landes- als auf auf Bundesebene.
BIPV kann Akzeptanz verbessern
Ein entscheidender Punkt ist die Akzeptanz der Photovoltaik, die durch eine Solarpflicht nicht unterminiert werden darf. Deshalb sollte deren Einführung mit Maßnahmen flankiert werden, die die Errichtung und den Betrieb von Photovotlaikanlagen einschließlich BIPV-Systemen erleichtern. „Für den Ausbau der Solarenergie bedarf es eines klaren und konsistenten Rechtsrahmens“, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.
Ästhetik nicht vernachlässigen
Zudem muss der massive Ausbau der Photovoltaik, der mit der Solarpflicht angestrebt wird, mit der Baukultur abgestimmt werden. „Eine ‚ästhetische Belastung‘ muss frühzeitig mit allem zur Verfügung stehenden Mitteln entgegengewirkt werden“, betont der Verband. Ein Baustein hierfür sei die Förderung der BIPV. Denn diese bietet die Möglichkeiten, die Solarenergie nahezu unsichtbar in Gebäude zu integrieren oder so zu gestalten, dass sie auf die Architektur abgestimmt werden kann. Sie hält sogar Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude bereit. Idealerweise sollte diese Förderung innerhalb der bereits bestehenden Strukturen erfolgen. Es sollten aber auch geeignete Maßnahmen für die Praxis umgesetzt werden, um die BIPV zu unterstützen.
Alle Flächenpotenziale einbeziehen
Bei der Ausgestaltung der Solarpflicht müssen alle Flächenpotenziale berücksichtigt werden. Dazu gehören nicht nur Dächer, sondern auch Fassaden oder bauliche Sonderelemente wie Balkone, Terrassen oder Wintergärten. Vor allem in hohen Gebäuden liegt das größte Potenzial für die solare Selbstversorgung in der Fassade, da im Vergleich zur Nutzfläche nur wenig Dachfläche zur Verfügung steht. Deshalb müsse die Installation der Photovoltaik in solchen Flächen leichter möglich werden.
Mehr Informationen für Architekten notwendig
Es müssen aber auch Anreize geschaffen werden, die Gebäudehülle mit Solarmodulen zu aktivieren. Der Verband schlägt dazu eine steuerrechtliche Gleichstellung mit konventionellen Anlagen, was die Abschreibung angeht. Außerdem brauche es mehr Informations- und Beratungsangebote für Architekten, Bauherren und Planer. „Denn zum einen sind die gestalterischen, technischen und baulichen Möglichkeiten der Photovoltaik vielen noch gar nicht bekannt. Zum anderen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für integrierte Photovoltaikanlagen unklar und erklärungsbedürftig“, begründet der Verband.
Handwerker schulen
Die Bauwerkintegration der Photovoltaik stellt aber auch für das Handwerk eine besondere Herausforderung dar. Dazu bedarf es besonderer Schulungs- und Beratungsangebote, die in Zusammenarbeit mit Handwerkskammern und Fortbildungsträgern initiiert und umgesetzt werden können.
Er sieht aber auch Hürden bei der praktischen Umsetzung von integrierten Solaranlagen. So bedürfe es einer Klarstellung, das bei der Verwendung von Bauprodukten mit integrierten Solarellen für die Flächenberechnung die Bruttomaße maßgeblich sind. (su)
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