In Deutschland startet am 1. Juli 2021 die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude. Hauseigentümer, die ihre Gebäude energetisch sanieren, erhalten von der KfW entweder einen Investitionszuschuss oder einen Kredit mit niedrigen Zinsen. Wenn der Hauseigentümer sich für den zinsverbilligten Kredit entscheidet, bekommt er einen Tilgungszuschuss in Höhe der Investitionsförderung.
Mehr Förderung für regeneratives Heizen
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der BEG nicht nur die Dämmung der Gebäudehülle, sondern auch den Umstieg auf Heizsysteme auf der Basis regenerativer Energien. Wenn der Hauseigentümer mit regenerativen Energien heizt und auf Gas verzichtet, liegt der Investitionszuschuss bei 35 Prozent. Der Einbau einer Gas-Brennwertheizung wird mit 20 Prozent der Investitionskosten gefördert – aber nur, wenn sie auf erneuerbare Energien wie beispielsweise grünen Wasserstoff umgestellt werden kann. Einen Investitionszuschuss von 30 Prozent gibt es unter anderem für Solarthermieanlagen.
Sektorkopplung sorgt für mehr Eigenverbrauch
Damit wird auch die Nutzung der Photovoltaik zum Heizen etwa in Form einer solarelektrischen Direktheizung oder einer mit Sonnenstrom angetriebenen Wärmepumpe attraktiver und die solar aktivierte Gebäudehülle wirtschaftlicher. Denn eine entscheidende Voraussetzung, dass sich eine Solarfassade rechnet, ist die Nutzung eines möglichst hohen Anteils des Sonnenstroms direkt im Gebäude.
Neue Effizienzklassen eingeführt
Gleichzeitig werden neue Effizienzklassen eingeführt. Die Effizienzklasse EE erreicht ein Bestandsgebäude, wenn es mindestens 55 Prozent des Wärme- und Kühlbedarfs mit erneuerbaren Energien abdeckt. Dies gilt auch für Neubauten. Für neu errichtete Gebäude wurde zudem noch die Effizienzklasse NH eingerichtet. Dazu wird für das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. Die muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle übernehmen. Es bescheinigt dem Gebäude, dass es den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ entspricht.
Mieterstromprojekte werden wirtschaftlicher
Durch die neue Bundesförderung effiziente Gebäude wird aber auch die Installation einer Solaranlage in Mehrfamilienhäusern attraktiver, ohne dass hier auf die komplizierte Mieterstromregelung zurückgegriffen werden muss. Denn wenn ein großer Teil des vom Gebäude selbst erzeugten Stroms vor Ort in Form von Wärme verbraucht wird, steigt auch die Wirtschaftlichkeit von gemeinschaftlich genutzten Solaranlagen. Denn die bisherige Mieterstromförderung durch die Bundesregierung hat kaum zum Erfolg geführt.
Investitionszuschuss wirkt besser als Langzeitförderung
Das könnte sich jetzt mit der BEG im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändern, ist sich Florian Henle vom Ökostromversorger Polarstern sicher. Das Unternehmen hat sich unter anderem auf die Umsetzung von Mieterstromprojekten spezialisiert. „Die BEG ist für Immobilienbesitzer planbar, wirkt nachhaltig, indem sie direkt Investitionsanreize setzt und gleichzeitig eine effiziente Energieversorgung unterstützt sowie eine sektorenübergreifende Integration und smarte Steuerung der Energieversorgung von Gebäuden stärkt“, beschreibt Henle die Vorteile des Investitionszuschusses zum Umstieg auf die solarelektrische Wärmeversorgung. „Davon profitieren Immobilienbesitzer genauso wie Bewohner.“ (su)
Zum Weiterlesen:
Walbeck: Solarcluster am Rande des Harz
Jetzt im VDE Verlag erschienen: Handbuch zur solaren Architektur