Wie das Architekturportal Solar Age mitteilt, hat Hamburg mit dem neuen Klimaschutzgesetz eine Solarpflicht eingeführt. Jetzt ist auch die entsprechende Durchführungsverordnung in Kraft. Diese regelt die konkrete Umsetzung der Solarpflicht. Demnach müssen alle ab 1. Januar 2023 neu gebauten Häuser mit Solarmodulen ausgestattet werden. Relevant ist hier der Tag des Baubeginns. Die Solarpflicht gilt ab 1. Januar 2025 auch im Gebäudebestand, wenn das Dach eines Hauses vollständig saniert wird.
Keine Vorgabe der Größe
Voraussetzung ist, dass das Gebäude eine Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern hat. Es ist also unerheblich, ob ein Teil des Daches für etwaige Aufbauten genutzt wird oder ob welche Ausrichtung die Dächer haben. Allerdings gibt der Senat keine konkrete Größe der Anlage vor. Zudem gibt es einige Ausnahmen: Diese gelten aber nur, wenn die Photovoltaikanlage entweder unwirtschaftlich oder technisch nicht umsetzbar ist. Das muss der Bauherr oder Gebäudeeigentümer detailliert nachweisen.
Weitere Details zur Umsetzung der Solarpflicht in Hamburg finden Sie im Newsroom von Solar Age. (su)
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