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Startsignal für die Städte

Seit dem Sommer dieses Jahres existiert das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Mieterstromgesetz). Ende Juni fand es die Zustimmung des Bundestages und ging ohne Beanstandung durch den Bundesrat. Das neue Gesetz eröffnet nicht nur weitere Fördermöglichkeiten für Anlagenbetreiber, sondern bietet auch Mietern die Möglichkeit, sich unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen. Hierbei profitieren Mieter und andere Stromverbraucher direkt von deutlich günstigeren Strompreisen.

Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der lokal in Photovoltaikanlagen auf einem Gebäudedach produziert wird und an die Bewohner dieses Wohngebäudes geliefert wird. Diese Letztverbraucher verbrauchen den Strom somit unmittelbar dezentral vor Ort.

Hierbei werden diese Erzeugeranlagen teilweise vom Eigentümer beziehungsweise Vermieter betrieben, sodass er als Elektrizitätsversorger im Sinne des EEG gegenüber seinen Stromabnehmern auftritt.

Dritte Partei involviert

Vielfach wird die Rolle des Versorgers jedoch an eine dritte Person abgegeben. In dieser Contracting-Konstellation profitiert der Vermieter davon, dass er nicht selbst für die Stromlieferung, die energiewirtschaftliche Abwicklung sowie den Messstellenbetrieb beziehungsweise die damit verbundenen Dienstleistungen verantwortlich ist. Vielmehr kann er diese für ihn branchenfremden Aufgaben an einen spezialisierten Energiedienstleister ausgliedern.

Volle EEG-Umlage wird fällig

Die Tatsache, dass der Strom an den Mieter geliefert wird und nicht von diesem selbst erzeugt und gleichzeitig verbraucht wird, bringt den wirtschaftlichen Nachteil mit sich, dass mangels Personenidentität zwischen Stromerzeuger und Stromverbraucher eine Eigenversorgung nach Paragraf 3 Nummer 19 EEG 2017 ausgeschlossen ist. Das hat zur Folge, dass die EEG-Umlage in voller Höhe mit 6,79 Cent je Kilowattstunde (ab 2018) zu entrichten ist.

Da der Strom ohne Verwendung des öffentlichen Stromnetzes direkt und innerhalb des Gebäudes an den Verbraucher geliefert wird, kann der Mieterstrom dennoch zu deutlich günstigerem Preis bezogen werden als beim örtlichen Stromanbieter. Denn es fallen weder Netzentgelte und netzseitige Umlagen noch Konzessionsabgaben oder weitere Abgaben an. Die Vermeidung dieser öffentlichen Strompreisbestandteile bedeutet bereits ein Einsparungspotenzial von rund 45 Prozent pro Kilowattstunde.

Voraussetzungen für den Zuschlag

Um einen Förderanspruch – den sogenannten Mieterstromzuschlag – nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG 2017 zu erhalten, muss die Photovoltaikanlage in, an oder auf demselben Wohngebäude installiert sein, in dem der Sonnenstrom dezentral verbraucht wird.

Dem Gesetzeswortlaut nach ist zwar auch ein Stromverbrauch in Gebäuden möglich, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang stehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, Quartierskonzepte umzusetzen, bei dem mehrere Wohngebäude aus einer Anlage heraus mit Strom versorgt werden. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen jedoch noch rechtliche Unsicherheiten über eine konkrete Definition beziehungsweise Auslegung des Begriffs „unmittelbarer räumlicher Zusammenhang“.

Stichtag beachten

Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass der Strom ohne Verwendung des öffentlichen Stromnetzes an den Letztverbraucher geliefert wird. Eine Netzeinspeisung darf lediglich für den Überschussstrom erfolgen, der vor Ort nicht verbraucht wird und für den somit kein Mieterstromzuschlag beansprucht werden kann.

Des Weiteren besteht der Zahlungsanspruch nach Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2017 (Mieterstromzuschlag) nur für Strom aus Solaranlagen, die eine Maximalleistung von 100 Kilowatt aufweisen und nach dem 24. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden.

Lieferung innerhalb des Gebäudes

Zuletzt muss es sich um eine Stromlieferung innerhalb eines Wohngebäudes handeln. Reine Gewerbe- oder Industrieeinheiten erhalten keine Mieterstromförderung. Der Anteil der Wohnflächen muss mindestens 40 Prozent der Gesamtfläche des Gebäudes erreichen.

Im Rahmen der mit dem Mieterstrommodell zusammenhängenden Gesetzesänderungen wurde nicht nur das EEG 2017 ergänzt. Auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde um weitere Neuregelungen erweitert, die die vertraglichen Rahmenbedingungen und Mindestinhalte des Mieterstromvertrages inhaltlich regeln.

Höhe des Mieterstromzuschlags

Der Anlagenbetreiber erhält neben der EEG-Einspeisevergütung für die Strommenge, die er als Überschuss dem Netzbetreiber zur Verfügung stellt, auch eine Förderung für den an die Mieter verkauften Strom. Die Höhe des Mieterstromzuschlags errechnet sich aus dem anzulegenden Wert der Anlage, abzüglich eines pauschalen Abschlags in Höhe von 8,5 Cent je Kilowattstunde und der bereits im anzulegenden Wert eingepreisten Vermarktungskosten von 0,4 Cent je Kilowattstunde.

Im Überblick kann man aus heutiger Sicht festhalten, dass die Vergütungshöhe des Mieterstroms bei Anlagen bis zehn Kilowatt 3,81 Cent je Kilowattstunde, bei Anlagen bis 40 Kilowatt 3,47 Cent je Kilowattstunde und bei größeren Anlagen bis 100 Kilowatt 2,21 Cent je Kilowattstunde beträgt. Diese Vergütung erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich zur EEG-Einspeisevergütung, die er für den Überschussstrom beansprucht.

Der wirtschaftliche Vorteil liegt hier für den Anlagenbetreiber auf der Hand: Zum einen erhält er die beiden gesetzlich festgelegten Vergütungen, deren Höhe sich am EEG orientiert. Zum anderen erhält er einen weiteren Erlös durch den Stromverkauf an seine Stromabnehmer, dessen Preis er mit gewissen Einschränkungen mit seinen Stromkunden verhandeln kann.

Verbraucher haben freie Wahl

Die Stromverbraucher haben hierbei die freie Wahl, woher sie ihren Strom beziehen möchten. Sie können nicht verpflichtet werden, den Strom vom Vermieter oder Anlagenbetreiber abzunehmen. Der Vermieter kann jedoch durch entsprechende vertragliche Preisgestaltungen einen unmittelbaren Anreiz für den Verbraucher schaffen, um das Mieterstrommodell in der Praxis umzusetzen.

Vertraglicher Rahmen

Der jährliche Zuschlag zum Mieterstrom wurde auf eine maximale Leistung von 500 Megawatt begrenzt. Damit sollen die durch die neue Förderung entstehenden zusätzlichen Kosten eingedämmt werden.

Mit Neuerungen im EnWG wurden die Rechte des Mieters beziehungsweise Stromverbrauchers klar definiert. Die neue Regelung des Paragrafen 42a EnWG enthält weitere Schutzklauseln, die beim Abschluss eines Mieterstromvertrages zu berücksichtigen sind.

Der Mieterstromvertrag darf nicht im Mietvertrag verankert sein. Beide Verträge müssen in getrennter Form abgeschlossen werden. So steht es dem Mieter frei, ob er seinen Strom direkt vom eigenen Dach oder einem externen Stromversorger beziehen möchte. Die Laufzeit des Mieterstromvertrages ist auf ein Jahr begrenzt.

Diese Frist kann jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, bedarf jedoch einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Verlängerung der Vertragslaufzeit.

Im Kündigungsfall eines Wohnraummietverhältnisses wird auch die vertragliche Stromlieferung beendet. Das bedeutet: Mit Beendigung des Mietverhältnisses endet automatisch auch der Mieterstromvertrag.

Die Bundesnetzagentur stellt nunmehr die notwendigen Unterlagen und Antragsformulare auf der Internetseite zur Verfügung, die für eine Umsetzung des Mieterstrommodells in der Praxis notwendig sind.

www.raestreich.de

Panasonic

Rund 300 HIT-Module für Schwabing

Der Gebäudekomplex Wagnis Art der Münchner Wohnbaugenossenschaft Wagnis eG ist in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich. Die fünf Gebäude mit insgesamt 138 Wohnungen im Neubaugebiet Domagkpark in Nord-Schwabing sind über Brücken miteinander verbunden. Zudem wurden die Gebäude als Passivhäuser mit verputzter Holzfassade gebaut.

Bei der Stromversorgung fiel die Entscheidung auf Mieterstrom. Die Dachanlagen haben eine Gesamtleistung von 95,55 Kilowatt. Die HIT-Module von Panasonic wurden auf drei der fünf Gebäude montiert. Die Wechselrichter (Sunny Tripower) stammen von SMA.

Bedarfsorientierte Planung

Die Flachdächer sind nicht lückenlos mit Solarmodulen bestückt. „Unser Ziel war nicht die Maximierung der Modulfläche, sondern wir haben die Anlage am Bedarf ausgerichtet“, sagt Rut-Maria Gollan, Vorstandsmitglied von Wagnis. „Außerdem wollten wir den Bewohnern auch begrünte Dachflächen ermöglichen. Sie bilden einen wichtigen privaten Gegenpol zu unserer Erdgeschosszone, die dem Quartier zugewandt ist.“ Im Juli und August 2016 montierte der Fachbetrieb ESS Elektro Solar Service aus Otterfing die drei Solargeneratoren. Die Module wurden nach Osten und Westen ausgerichtet, die Module sind auf zehn Grad aufgeständert.

Abrechnung vom Dienstleister

Die Abrechnung erledigt der Münchner Dienstleister Buzzn. Buzzn hat smarte Zähler in jede Wohnung und die Haustechnik eingebaut, sodass der Stromverbrauch für jede Mietpartei, aber auch die gesamten Gebäude sekundengenau ermittelt werden kann. Buzzn liefert zudem den benötigten Netzstrom. Diese Anteile stammen aus kleinteiligen, dezentralen Solar-, Wind- oder Wasserkraftanlagen in der Nähe.

Einen Teil des erzeugten Sonnenstroms nutzt Wagnis selbst, zum Beispiel für die Aufzüge und die Hausbeleuchtung. Hierfür fällt eine reduzierte anteilige EEG-Umlage an. Für den Strom, den die Mieter nutzen, ist die volle EEG-Umlage zu zahlen, da die Anlagen mehr als zehn Kilowatt leisten.

www.wagnis.org

Neue Studie

33.000 Anlagen mit 1,1 Gigawatt machbar

In den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Millionen Mieterinnen und Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen. Das ist das Ergebnis der Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands unlängst in Berlin vorstellten.

Nach Einschätzung der Verbände könnten Solaranlagen in deutschen Innenstädten deutlich erleichtert werden, wenn die nächste Bundesregierung den Mieterstrom von der EEG-Umlage befreit. Denn er wird nicht durch das öffentliche Netz geleitet. Außerdem sollten Vermieter keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus eigenen Anlagen liefern. Damit würden Mieter endlich Eigenheimbesitzern gleichgestellt, die die Vorteile der Eigenversorgung schon länger in Anspruch nehmen dürfen.

Insgesamt könnten in den 20 größten deutschen Städten zusätzliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 Gigawatt installiert werden. Sie würden rund 500.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen.

www.sonne-teilen.de

Florian Henle von Polarstern

Mit Energie die Welt verändern

Das Jahr 2007 verbinde ich mit Bergen und Kämpfen. Rückblickend war es ein kleines Bootcamp für meine heutige Tätigkeit. Damals ging es um ein Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Hochleistungsschmieröle, das ich in der Schweiz mit aufbaute. Der Markt, in dem wir uns bewegten, war gekennzeichnet von verkrusteten Strukturen, langen Prozessen, nervenaufreibenden Zertifizierungen und politischen Unwägbarkeiten, die letztlich auch das Unternehmen scheitern ließen.

Knapp fünf Jahre später, als ich den Ökoenergieversorger Polarstern mitgegründet habe, ein ähnliches Bild. Unsere Idee, über bestehende Energieversorger das erste wettbewerbsfähige 100-prozentige Ökogasangebot anzubieten, war wegweisend, aber die bestehenden Anbieter zögerten. Und so gründete ich mit zwei Freunden selbst einen Energieversorger mit dem Ziel: mit Energie die Welt zu verändern.

In den letzten fünf Jahren kehrte sich alles um und gewann an Dynamik. Die Energiewende und sämtliche Maßnahmen wurden gehypt. Leichter macht das nicht alles, weil gut und schlecht schwerer zu unterscheiden sind und die Konkurrenz wächst. Dennoch, ein junges und dynamisches Unternehmen wie wir hat jetzt auch Vorteile.

Die Veränderungen technischer, digitaler Art stellen große Unternehmen vor große Herausforderungen. Auch die Geschäftsfelder ändern sich. Hier Umstrukturierungen vorzunehmen, ist naturgemäß für Konzerne komplexer als für junge Unternehmen. Dieses Auf und Ab hat Polarstern und mich heute zu dem gemacht, der wir sind.

Die Veränderungen technischer, digitaler Art stellen große Unternehmen vor große Herausforderungen. Auch die Geschäftsfelder ändern sich. Hier Umstrukturierungen vorzunehmen, ist naturgemäß für Konzerne komplexer als für junge Unternehmen. Dieses Auf und Ab hat Polarstern und mich heute zu dem gemacht, der wir sind.

Wie es weitergeht? Genauso: auf und ab. Wobei ich erst einmal auf ein anhaltendes Hoch setze. Aber die Herausforderungen nehmen zu. Je entwickelter ein Markt ist, umso umkämpfter und schwerer wird er. Für mich heißt das, dies als Herausforderung zu verstehen. Mein Unternehmen in den Hochphasen dafür zu wappnen und neue Strategien und Lösungen zu entwickeln.

Florian Henle ist Geschäftsführer von Polarstern, einem Anbieter von Ökoenergie und Mieterstrom.

www.polarstern-energie.de

Stephan Wild von MBC Isarrauschen

Nur wer mitspielt, kann gewinnen!

Im Jahr 2007 habe ich angestellt in einer PR-Agentur gearbeitet. Dort war ich unter anderem für ein großes Beratungsunternehmen aktiv.

Diese Arbeit war sehr aufschlussreich für ein gesamtwirtschaftliches kommunikatives Verständnis. Weil die Erneuerbaren im Kommen waren, drängte sich das Thema natürlich auf die Agenda. Nach einem Arbeitgeberwechsel habe ich 2008 damit begonnen, einen internationalen Geschäftsbereich für die Kommunikation rund um Erneuerbare aufzubauen.

Wir brauchen die Energiewende!

Es war ja schon lange klar, dass wir eine Energiewende brauchen. Meine Erwartung war und ist, dass sich Solarunternehmen nachhaltig am Markt etablieren können. Spannender sind eigentlich die Erwartungen rundherum: Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Branche den Wandel allein nicht richten kann. Insofern hoffe ich, dass wir einen integrierten Weg schaffen, vielleicht sogar im Rahmen einer konzertierten Aktion für saubere Energie. Leider ist da noch manches Stückwerk, aber wir sind auf dem Weg und das zählt.

Mit etwas Stolz kann ich sagen, dass wir für unsere Kunden viele erfolgreiche Projekte mit messbarem Mehrwert angehen konnten. Wir haben Newcomer erfolgreich bekannt gemacht, und wir haben großen Playern zum Markteintritt sowie zu noch mehr Professionalisierung und Schlagkraft verholfen.

So konnten mein Team und ich unseren Teil zur Energiewende beitragen. Das ist nach wie vor notwendig, denn es werden regelrechte Schmutzkampagnen gegen die Branche gefahren. Allfällige Änderungen des EEG-Regelwerks sowie das Antidumping waren ebenfalls negative Erfahrungen. Das Schöne ist, dass der Markt nicht stehen bleibt und seine Nischen erobert. Mut machte mir der breite gesellschaftliche Wille, etwas zu ändern. Auch die Erfolge der eigenen Arbeit im Sinne einer Aufklärung waren und sind wichtig: Wann immer wir für Kunden informativ ins Feld ziehen und für eine dezentrale, saubere Energie- und Mobilitätswende arbeiten, hat das sehr gut funktioniert.

So konnten mein Team und ich unseren Teil zur Energiewende beitragen. Das ist nach wie vor notwendig, denn es werden regelrechte Schmutzkampagnen gegen die Branche gefahren. Allfällige Änderungen des EEG-Regelwerks sowie das Antidumping waren ebenfalls negative Erfahrungen. Das Schöne ist, dass der Markt nicht stehen bleibt und seine Nischen erobert. Mut machte mir der breite gesellschaftliche Wille, etwas zu ändern. Auch die Erfolge der eigenen Arbeit im Sinne einer Aufklärung waren und sind wichtig: Wann immer wir für Kunden informativ ins Feld ziehen und für eine dezentrale, saubere Energie- und Mobilitätswende arbeiten, hat das sehr gut funktioniert.

Das gibt ein gutes Gefühl

Deswegen wissen sich auch viele in der Branche gut aufgehoben. Die Entwicklung soll mit Maß und Ziel nach oben gehen: gesundes, organisches Wachstum.

Das möchten wir natürlich nicht nur im Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien erreichen, sondern auch in unserer zweiten Säule, der IT. Dabei erwarte ich, dass beide Themen sich immer mehr vermengen. Ich denke an Smart Citys, an das Internet der Dinge, Smarthomes. Insofern sehe ich uns als kommunikative Integratoren. Unser Motto lautet: Just do it – nur wer mitspielt, kann gewinnen!

Stephan Wild ist Partner und Marketingspezialist bei MBC Isarrauschen.

www.mbc-isarrauschen.de

Der Autor

RA Finn Streich

ist Teilhaber der Rechtsanwaltskanzlei Streich & Kollegen aus Stuttgart, die unter anderem ihren Schwerpunkt im Energierecht und Energiewirtschaftsrecht hat.