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AKTUELLE MELDUNGEN

Basel plant Solarpflicht

In Zukunft sollen alle Dächer in Basel Photovoltaikanlagen tragen. Das Parlament des Stadtkantons hat einen entsprechenden Gesetzesantrag gebilligt. Die Regierung muss innerhalb von zwei Jahren eine Regelung verabschieden, der Hauseigentümer zum Bau von Solaranlagen verpflichtet – soweit das wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist.

In der Stadt Basel könnte in Zukunft jeder Hausbesitzer verpflichtet werden, eine Solaranlagen auf seinem Dach zu errichten. Das betrifft nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Mietshäuser, Gewerbebauten, Gebäude der Stadtverwaltung und andere. Zumindest hat der Große Rat des Kantons Basel-Stadt eine entsprechenden Antrag für ein solches Gesetz an den Regierungsrat mit einer knappen Mehrheit von 44 gegen 42 Stimmen befürwortet.

Vom Vorschlag zum Antrag

Der Antrag kommt von der Fraktion der Grünen im Parlament des Stadtkantons. Die Idee ist nicht neu. Sie wurde bereits im Zuge der Vereinfachung und Liberalisierung der Dachbauvorschriften Ende des vergangenen Jahres debattiert. „Dieser Vorschlag einer Pflicht zur Erstellung von Solaranlagen wurde aber im Rahmen der Kommissionsberatung nicht weiterverfolgt, da eine gesetzliche Umsetzung weitere Abklärung erfordert hätte und eine entsprechende Pflicht thematisch nicht zur beantragten Liberalisierung der Dachbauvorschriften passte“, begründen die Grünen ihren jetzigen Vorschlag. Deshalb wurde ein entsprechender Antrag während der Beratungen der Bau- und Raumplanungskommission über die Vereinfachung der Dachbauvorschriften zurückgezogen, obwohl die Mehrheit der Kommissionsmitglieder eine Solaranlagenpflicht befürwortete.

Pflicht gilt nur für unverschattete Dächer

Bisher schreibt das Bau- und Planungsgesetz von Basel vor, dass Flachdächer begrünt werden müssen. Jetzt soll eine verpflichtende Energienutzung hinzukommen, die dann auch für Giebeldächer gilt. Allerdings soll eine Photovoltaikanlagen auch nur errichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und der Bau einer solchen Anlage auch wirtschaftlich Sinn hat. Niemand wird von einem Hauseigentümer erwarten, dass er auf einem völlig verschatteten Dach eine Solaranlage baut. Den Antragstellern geht es darum, dass der Bau der Anlage zumindest geprüft und dass potenziell nutzbare Dachflächen auch bebaut werden. Der Regierungsrat hat jetzt zwei Jahre Zeit, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. (su)