Das eidgenössische Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Funkstörungen durch Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Auf der Internetseite, auf der der Leitfaden heruntergeladen werden kann, sind auch die dafür relevanten Rechtsgrundlagen aufgelistet und verlinkt.
Stabile Zahl störender Anlagen
Damit reagiert das Bakom auf das anhaltende Problem der Funkstörungen durch Photovoltaikanlagen. Zwar ist dieses Problem nicht riesig. Doch die Zahl der gemeldeten Anlagen ist mit zehn bis 15 pro Jahr relativ stabil, wie die Schweizer Nachrichtenplattform EE-News auf Basis von Informationen der Nachrichtenagentur Keystone SDA berichtet. Allerdings sei unbekannt, wie hoch die Dunkelziffer ist. Denn ob Anlagen den Funk stören, kommt schließlich nur heraus, wenn jemand tatsächlich auch gestört wird.
Bisher noch keine Anlagen stillgelegt
Sollte es zu einer Funkstörung durch die Solaranlagen kommen, kann das Bakom entweder die Abstellung der Störung oder sogar die Stilllegung des Generators anordnen. Bisher wurden nach Angabe von Keystone SDA noch keine Abschaltungen angeordnet, da alle Störfälle durch technische Umbauten behoben werden konnten. Dennoch besteht die Gefahr bei jeder Anlage.
Deshalb rät das Bakom in seiner Handreichung, dass die Anlagen den Vorgaben aus der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) entsprechen sollten. Den gesamten Leitfaden finden Sie auf der Internetseite der Bakom zum kostenlosen Download. (su)
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