Immer wieder werden Gebäude von Blitzen getroffen. Mit der Höhe des Gebäudes steigt auch das Risiko eines Blitzeinschlags. Auch freistehende Gebäude werden häufiger von Blitzen getroffen als Gebäude in Städten mit ihren weit verzweigten Leitungsnetzen. Dennoch muss beim Bau von Solaranlagen der Blitzschutz mit einbezogen werden.
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An den Gewitterwolken bilden sich enorme elektrostatische Potentiale aus, die sich als Blitz zur Erde entladen. Für Gebäude lässt sich der Blitzeinschlag mit geeigneten Methoden aus der VDE 0185-305-2 (Risikomanagement) abschätzen.
Obwohl technischer Blitzschutz mit Fangstangen für Einfamilienhäuser nicht zwingend vorgeschrieben ist, gehört er aufs Dach, spätestens, wenn dort eine Photovoltaikanlage montiert wird. Für öffentliche und Betriebsgebäude ist Blitzschutz gesetzlich in den Landesbauordnungen festgelegt.
Schutzkonzept erweitern
Wird dort Photovoltaik installiert, muss das Schutzkonzept auf die Montagesysteme und Solarmodule angepasst werden. Andernfalls riskiert der Installateur bei einem Direkteinschlag, dass der Blitz das Dach durchschlägt. Es wird undicht, im schlimmsten Fall entsteht ein Brand. Auch kann der Blitz eine solch enorme Kraft freisetzen, dass Teile des getroffenen Daches abgeschlagen werden und Menschen verletzen. In der Regel zerstört ein Blitz auch die Elektroinstallation im Gebäude, zumindest teilweise, was erhebliche Schäden und Gefahren nach sich ziehen kann.
Blitzschutz ins Angebot mit aufnehmen
Es gilt aber auch: Eine Photovoltaikanlage erhöht das Risiko des Blitzeinschlages nicht, weil sie das Gebäude meist kaum überragt. Aufgrund der steigenden Gewittertätigkeit in Deutschland ist der fachkundige Schutz vor Blitzen und Überspannungen dennoch unbedingt anzubieten. Wenn der Kunde diesen Posten aus dem Angebot streicht, kann der Installateur zumindest nachweisen, dass es die Entscheidung des Kunden war.
Blitz nicht ins Gebäude lassen
Ein wichtiges Kriterium ist der Mindestabstand, auch als Trennungsabstand bezeichnet. Er muss groß genug sein, damit der Blitz beim Einschlag nicht auf die Solarmodule, die Rahmen, die Montageschienen oder die Stringverkabelung überspringt. Der Blitz soll über die Fangstangen zur Erde abgeleitet werden, nicht über die Generatorhauptleitung ins Gebäude! Manchmal muss man die Fangstangen oder Fangspitzen sehr dicht stellen, damit die Solaranlage unberührt bleibt. Dann befindet sich der Generator im Schutzbereich der äußeren Blitzschutzanlage. Für den Potentialausgleich sind nicht nur die Metallrahmen der Solarmodule und die metallischen Unterkonstruktionen zu erden. Auch Kabelkanäle aus Blech oder Stahlflex-Kabel gegen Tierverbiss brauchen eine Erdung.
Blitzschutz schon bei der Planung mit klären
Wichtig für den Schutz vor (äußeren) Blitzen ist es, die enormen Ströme aus dem Himmel möglichst schnell und gefahrlos in die Erde abzuleiten. Denn Schäden an Photovoltaikgeneratoren verursachen vor allem Kosten und Ärger. Nicht selten werden andere elektrische Geräte oder die Hausinstallation in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb ist schon bei der Planung zu klären, wie die Anlage nebst Gebäude in den Blitzschutz einbezogen werden kann. Manche Versicherungen schreiben den Blitzschutz vor, im Kleingedruckten. In einigen Regionen gelten gesonderte Regelungen, niedergelegt in der Landesbauordnung.
Metalldächer besonders schützen
Bei Metalldächern ist ein teilisolierter Blitzschutz nicht möglich. Dann wird das Solarfeld direkt mit der äußeren Blitzschutzanlage elektrisch leitend verbunden, nimmt also selbst Teilströme des Blitzes auf. Die ins Gebäude gehenden, mit Blitzstrom behafteten Strangleitungen werden durch Blitzstromableiter vom Typ 1 geschützt. Eine geschirmte Leitungsverlegung an der Außenfassade ist in der Regel technisch einfacher und kostengünstiger realisierbar. Metallrohre oder Rinnen, in denen die Stringleitungen laufen, werden auf dem Dach am Montagegestell und beim Erdungssystem auf Erdniveau elektrisch angeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie beim Verband Deutscher Blitzschutzfirmen (VDB) und beim BSW Solar.