Die Streichung des Solardeckels rückt in greifbare Nähe. Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat eine Möglichkeit gefunden, die weitere Förderung von Solaranlagen im Parlament zeitnah zu beschließen. So solle die Abschaffung der Absätze 5 und 6 des Paragraphen 49 des EEG als Zusatzartikel zum Energieeinspargesetz für Gebäude verabschiedet werden.
Ausschuss muss noch zustimmen
In diesen Absätzen ist zum einen das Ende der Förderung für neue Solaranlagen festgelegt, wenn der Zubau die Marke von 52 Gigawatt erreicht hat. Zum anderen ist hier festgeschrieben, dass die Bundesregierung rechtzeitig eine Nachfolgeregelung findet. Diese Nachfolgeregelung ist jetzt einfach die Abschaffung des Solardeckels. Dieser könnte am 18. Juni 2020 fallen. Denn dann steht die Verabschiedung des Energieeinspargesetzes für Gebäude zur abschließenden Beratung und Verabschiedung auf der Tagesordnung des Bundestages. Voraussetzung ist, dass der Ausschuss den entsprechenden Änderungsantrag nach der öffentlichen Anhörung des Gesetzes am 15. Juni 2020 annimmt. (su)
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