Seit April 2019 werden nur noch geeichte Ladesäulen für eine Abrechnung zugelassen. Eine neue Ladezählerbox ermöglicht den Behörden eine präzise und schnelle Prüfung – auch ohne Elektroauto. Die Firma EGS aus Gallin in Mecklenburg-Vorpommern hat die erste mobile Lösung für die Eichung von öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge entwickelt.
Mit der Ladezählerbox können die zuständigen Eichbehörden bereits installierte E-Ladestationen erstmals gesetzeskonform eichen – und zwar ohne ein E-Auto nutzen zu müssen.
Zudem kann mit dem Gerät die Konformität der Ladestationen bewertet werden. Die Bewertung ist Teil des gesetzlich geforderten Eichvorgangs. AC-Ladesäulen unterliegen gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG, Paragraf 3 Nummer 22 und 23) und der entsprechenden Verordnung (MessEV, Paragraf 1) der Eichpflicht. Am 1. April 2019 endete die Übergangsfrist.
Dann dürfen nur noch geeichte und mit einer Konformitätsbewertung versehene Ladesäulen für Verrechnungszwecke zum Einsatz kommen. Für die Überprüfung einer Ladesäule wird die Box zwischen Elektroauto und Ladesäule angeschlossen.
Als Prüfzähler baut EGS den Zähler LZQJ-XC der Firmenmutter EMH Metering ein. Dieser erfüllt die von den Eichdirektionen geforderte Genauigkeitsklasse 0,2 S.
EGS
19258 Gallin
Telefon (038851) 32 60