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Neue Ladestationsförderung für Firmenkunden startet

Besonders sollen demnach KMU des Einzelhandels sowie des Hotel- und Gastgewerbes profitieren. Der maximale Fördergesamtbetrag darf dabei 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Es werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten übernommen. Zudem ist eine Kombination der Förderung mit einem möglich. Allerdings wird das Staatsgeld bei einem für die Öffentlichkeit beschränkten Zugang des Ladepunktes auf 50 Prozent der Förderung abgesenkt. Die Kriterien im Überblick.

Allein im Jahr 2020 verdreifachte sich laut KBA die Zahl der neu zugelassenen Elektroautos fast, starke Zuwächse gab es auch bei Plug-in Hybriden. Unter Führerscheinbesitzenden in Deutschland können sich zudem 64 Prozent laut einer Eon-Umfrage vorstellen, einen reinen Stromer anzuschaffen. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung: Unternehmen, die vor Ort Kunden begrüßen, können bei Elektromobilisten klar punkten, wenn sie Lademöglichkeiten anbieten. Danach ist es 80 Prozent der Befragten wichtig, dass Geschäfte wie Supermärkte, Gartencenter oder Baumärkte entsprechende Ladestationen zur Verfügung stellen.

Dabei müssen die Ladeangebote vor Geschäften nicht unbedingt kostenlos sein: So wären 41 Prozent der befragten E-Autofahrer bereit, fürs Stromtanken zu zahlen, wenn eine Ladestation mit einer Leistung von mehr als 22 Kilowatt vorhanden ist. Auch an Orten, an denen ohnehin Parkgebühren fällig sind – etwa in Städten – wären 37 Prozent bereit, für das Laden entsprechend zusätzlich zu zahlen. Nur acht Prozent lehnen es grundsätzlich ab, dafür Geld auszugeben, teilt Eon mit. (nhp)

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