Das Bundeswirtschaftsministerium will die KfW-Speicherförderung Ende des Jahres auslaufen lassen. Bis zum 31. Dezember können aber Anträge bei der Förderbank eingereicht werden.
Bürgern, die über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher nachdenken oder einen Speicher nachrüsten wollen, sollten bis Ende des Jahres aktiv werden. Da das Förderprogramm zum Jahreswechsel ausläuft, bleiben noch sechs Wochen, um einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Das empfiehlt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Der Staat übernimmt dabei bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers. Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher zusammen machen den Investor unabhängiger vom Stromversorger und damit von steigenden Stromkosten. „Da die Preise für die Solarstromspeicher in den vergangenen Monaten stark gesunken sind, werden komplette Solarstromsysteme inklusive Speicher im Einsteigerbereich bereits ab rund 12.000 Euro angeboten“, sagt Jörg Mayer, BSW-Geschäftsführer.
Fördermittel begrenzt
„Wer sicher von der Speicherförderung profitieren will, sollte sich sputen“, rät Mayer. „Die Frist läuft zwar erst am 31. Dezember ab. Aber für den Antrag müssen die nötigen Unterlagen vorliegen.“ Zunächst gilt es beim Fachbetrieb der Wahl ein Angebot und ein Kostenvoranschlag einzuholen. Dieser bestätigt auch die einzuhaltenden Fördervoraussetzungen, die bei der KfW heruntergeladen werden können. Dann führt der Weg zu einen Finanzierungspartner beziehungsweise der Hausbank. Der Finanzierer füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 geschehen. Je früher der Antrag gestellt ist, desto besser: Die Mittel des Förderprogramms sind begrenzt.
Liegt dem Solarinteressierten die Zusage der KfW vor, wird der Kreditvertrag, zum Beispiel mit der Hausbank, abgeschlossen. Erst jetzt schließt der Speicherkäufer einen verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags mit einem Fachbetrieb ab. Ist die Anlage fertig installiert, muss der Tilgungszuschuss bei der Hausbank angefordert werden. Die wendet sich an die KfW, die wiederum den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet, auch wenn es dann längst 2016 geworden ist. Der BSW-Solar empfiehlt zudem beim Fachbetrieb nach dem Anlagen- sowie Speicherpass zu fragen. (N. Petersen)