Der Klageweg gegen die EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstrom wird beschritten - definitiv. Dies teilte der Bundesverband für Solarwirtschaft mit. Allerdings sind einige juristische Spielregeln zu beachten. Soll heißen: Schnell wird es nicht gehen, bis die Klage in Karlsruhe behandelt wird.
Nach dem Blogbeitrag von photovoltaik-Chefredakteur Heiko Schwarzburger am vergangenen Donnerstag hat der BSW-Solar nun reagiert. „Wie während der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2014 angekündigt, wird der Bundesverband Solarwirtschaft versuchen, die Eigenverbrauchsumlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen“, stellte der Verband heute in einer Stellungnahme an die Redaktion klar. „Das juristische Verfahren werden wir unterstützen und fördern, sobald Klage erhoben werden kann. Hinter den Kulissen laufen bereits alle dafür notwendigen Vorbereitungen, die Finanzierung der Klage wurde vom BSW-Solar gesichert.“
Allerdings weist der Verband auch darauf hin, dass vom Ausgang der Klage nicht der weitere Ausbau der Photovoltaik abhängig gemacht werden darf. Zumal es Jahre oder gar Jahrzehnte dauern kann, bis der Weg durch die Gerichte beendet ist. „Da die Solarwirtschaft in Deutschland jedoch nicht bis zu einem letztinstanzlichen Urteil die Hände in den Schoß legen kann, treibt der BSW-Solar gleichzeitig die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle voran“, teilte der Verband mit. Dazu gehören „unter anderem Leitfäden, Seminare und das Netzwerk Sparen, Liefern, Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden.“
Auf der diesjährigen Intersolar in München legt der BSW-Solar den Schwerpunkt auf neue Geschäftsmodelle und technische Innovationen. Der Verband hat seinen Stand in Halle B1, Nummer 558. (Heiko Schwarzburger)