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AKTUELLE MELDUNGEN

Das ändert die EEG-Novelle für Solarstromerzeuger

Morgen tritt das neue EEG offiziell in Kraft. Die Änderungen finden Sie hier auf einen Blick zusammengefasst. Die gute Nachricht: Mit einer Photovoltaikanlage kann immer noch Geld verdient werden.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird morgen, am 1. August 2014, in Kraft treten. Damit ändern sich die Förder- und Investitionsbedingungen für Hausbesitzer und Investoren in vielerlei Hinsicht. „Besitzer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen bleiben von der neuen Abgabe auf den Eigenverbrauch verschont“, sagt Carsten Tschamber von der Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg. Künftig gebe es außerdem wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung für mittlere Anlagen. Auch die Marktprämie für größere Anlagen ist eine Neuerung zur vorherigen Gesetzesfassung. „Die Investition in eine neue Solaranlage lohnt sich finanziell immer noch, besonders, wenn der lukrative Eigenverbrauch maximiert wird“, bilanziert Tschamber.

Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen künftig für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Anteil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten. Dieses Jahr sind es noch 30 Prozent, ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent, ab 2017 sind 40 Prozent der Umlage zu zahlen. „Private Hausbesitzer trifft diese Regelung meist jedoch nicht“, erklärt Tschamber. „Die Abgabe ist erst ab einer Anlagengröße von zehn Kilowatt installierter Leistung fällig, die Anlagen auf Eigenheimen sind in der Regel kleiner.“ Hintergrund: Ein Großteil der Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern hat zwischen zwei und acht Kilowatt Leistung. Das entspricht rund 20 bis 60 Quadratmeter Dachfläche.

Keine Belastung nach Anlagenmodernisierung

Für die fast 1,5 Millionen Bestandsanlagen in Deutschland gibt es Bestandsschutz – unabhängig von der Leistungsklasse. Und: Die Befreiung von der Eigenverbrauchsabgabe gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, solange die Anlagenleistung nicht um mehr als 30 Prozent steigt. Die Vergütung für in das Netz eingespeisten Strom aus kleineren Neuanlagen auf Wohnhäusern bis zehn Kilowatt ist im August auf 12,75 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Anlagen bis 500 Kilowatt erhalten noch rund elf Cent. Bei einem jährlichen Zubau von 2,4 bis 2,6 Gigawatt, dem politisch gewünschten Zubaukorridor, beträgt die Degression beispielsweise 0,5 Prozent monatlich.

Eine weitere Neuerung: Alle Anlagen, die ab 1. August 2014 in Betrieb genommen werden und nicht größer als 500 Kilowatt sind, erhalten wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung. 2016 sinkt die Grenze dann auf 100 Kilowatt. Dachanlagen von 10 bis 1.000 Kilowatt, die zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 in Betrieb gingen, werden weiter nach dem 2012 geschaffenen „Marktintegrationsmodell“ behandelt. Das bedeutet, sie bekommen höchstens 90 Prozent der erzeugten Jahresstrommenge vergütet. Die restlichen zehn Prozent müssen selbst verbraucht oder vermarktet werden.

Kein Grünstromprivileg mehr

Besitzer von Neuanlagen größer als 500 Kilowatt müssen den Grünstrom direkt an der Strombörse oder an Großabnehmer vermarkten. Ab Januar 2016 gilt das schon für Anlagen ab einer Größe von 100 Kilowatt. Das funktioniert so: Zusätzlich zu den Erlösen aus dem Börsenstrompreis erhalten die Anlagenbetreiber eine Marktprämie, die die Höhe der bisherigen Einspeisevergütung ausgleicht. Hinzu kommt ein Aufschlag von 0,4 Cent pro Kilowattstunde wegen des Vermarktungsaufwands.

Verbraucher, die Strom direkt beim Besitzer einer Photovoltaikanlage kaufen, haben bisher eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage gezahlt. Das machte den Direktverkauf von Grünstrom attraktiver. Künftig wird es diese Regelung nicht mehr geben. (nhp)