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AKTUELLE MELDUNGEN

EU: Bestandsanlagen zahlen keine EEG-Umlage für eigenen Strom

Die EU Kommission hat die vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für eigenen Strom aus Bestandsanlagen beihilferechtlich erlaubt. Denn die Genehmigung der bisherigen Regelung läuft Ende 2017 aus. Diese Neuerungen kommen.

Durch die Genehmigung der EU fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an. Bei einer Umstellung von Kohle auf Ökoenergieträger bleibt es bei der vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage. Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen, die Strom aus Erneuerbaren erzeugen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Es wurden ebenfalls die Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle und den Bestandsschutz für Anfahrts- und Stillstandsstrom in Kraftwerken genehmigt.

Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist weiterhin Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der EU. Dementsprechend strebt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine neue Reglung an, über die möglichst in 2018 noch entschieden werden soll und die rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten könnte. (nhp)


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