Das Europäische Parlament hat die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Strafzölle gegen chinesische Photovoltaikimporte bestätigt. Damit gelten die Sanktionen für die nächsten zwei Jahre.
Das Europäische Parlament hat der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Antidumping- und Antisubventionszölle gegen chinesische Photovoltaikimporte zugestimmt. Mit Wirkung zum 6. Dezember dieses Jahres gilt für die kommenden zwei Jahre: Alle Importe von kristallinen Solarmodulen und Solarzellen aus dem Reich der Mitte werden mit 47,6 Prozent an den EU-Außengrenzen verzollt.
Die meisten Unternehmen ausgenommen
Von dieser Regelung ausgenommen sind Hersteller, die sich an der Anfang August dieses Jahres gefundenen Einigung zwischen der Europäischen Kommission und dem chinesischen Handelsministerium beteiligen. Das betrifft etwa 70 Prozent der nach Europa exportierten Modulleistung und damit den größten Teil der chinesischen Hersteller. Beide Parteien haben sich auf Mindestpreise verständigt, zu denen die chinesischen Module auf dem europäischen Markt verkauft werden müssen. Außerdem sind die zollfreien Importe aus dem Reich der Mitte auf sieben Gigawatt Leistung pro Jahr gedeckelt. Alle Module, die über diesen Importdeckel hinaus in die Europäische Union eingeführt werden, sind mit dem normalen Strafzoll von 47,6 Prozent belegt.
Abwärtsspirale stoppen
Die Europäische Union erwartet, dass die Strafen und die Anfang August gefundene Einigung dazu beitragen, die Abwärtsspirale der Preise für Solarmodule zu stoppen. „Grünes und nachhaltige Entwicklung ist nur möglich mit einer nachhaltigen Industrie“, heißt es in der Begründung der Europäischen Kommission. „Deshalb sind stabilisierte Preise wichtig nicht nur für die gegenwärtige Produktion, sondern künftig auch für die Investitionsentscheidungen.“ Die Kommission betont, sie will mit der Entscheidung über die Strafzölle gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten Feld der erneuerbaren Energien wieder herstellen will. „Diese Industrie ist essentiell für die Ziele der erneuerbaren Energien der EU. Unfairer Handel mit Solarmodulen hilft der Umwelt nicht und ist nicht vereinbar mit einer gesunden Solarindustrie weltweit“, begründet die Europäische Kommission. (Sven Ullrich)