Die Bundesnetzagentur aus Bonn hat nun einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der die EEG-Umlagepflichten für Eigenversorger konkret beschreibt. Es handelt sich um die finale Fassung, nachdem im Oktober 2015 ein Entwurf veröffentlicht wurde.
Wer Strom im privaten Haus oder im Industriebetrieb selbst erzeugt und verbraucht, muss dafür grundsätzlich die EEG-Umlage entrichten. Zahlreiche Sondertatbestände führen aber dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Der druckfrische Leitfaden gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zu den gesetzlichen Regelungen zur Eigenversorgung wider.
Aufgrund einer Vielzahl von Praxisfragen zu den Regelungen für die EEG-Umlage veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Oktober 2015 einen Entwurf für den Leitfaden. Nun folgt die endgültige Fassung. Unternehmen, Bürger und Verbände haben in mehr als 60 Stellungnahmen Hinweise für die Überarbeitung des Entwurfs beigetragen. Der Leitfaden enthält gegenüber dem Entwurf nun zahlreiche Konkretisierungen und greift zusätzliche Fragen aus der Praxis, die sich in der Konsultation ergeben haben.
Seit August 2014 gilt, dass die EEG-Umlage auf den gesamten Stromverbrauch zu entrichten ist. Dies gilt auch bei der Eigenversorgung, für die mit dem EEG 2014 eine eigenständige Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage eingeführt wurde. (nhp)
Der Leitfaden zur Eigenversorgung hier bereit: www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung