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Gesetzesnovelle bedroht Genossenschaften

Energiegenossenschaften sind immer mehr bedroht. Neben den Änderungen bei der Ökostromförderung gibt es auch eine Novelle des Kapitalanlagegesetzbuches. Demnach könnten Genossenschaften unter die Erlaubnis- oder Registrierungspflicht bei der Finanzaufsicht fallen.

Die große Koalition hat im Juni 2014 eine erneute Novelle des Kapitalanlagegesetzbuchs, kurz KAGB, beschlossen. Dadurch ergeben sich nun gravierende Veränderungen für Energiegenossenschaften. „Diese machen ein sofortiges Handeln nötig, damit die Energiegenossenschaft nicht gravierende Probleme mit der Finanzaufsicht bekommen“, urteilt Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group.

Genossenschaften, die Gelder für Geschäftsguthaben und Darlehen einsammeln, können den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegen. Das ist der Fall, wenn diese Gelder über Beteiligungen an anderen Gesellschaften in Projekten investiert sind. Damit verbunden ist eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Falle einer Privilegierung liegt eine Registrierungspflicht vor.

Genossen immer mehr verunsichert

„Genossenschaften sollten sich daher schnellstmöglich darum kümmern, ob sie unter die Erlaubnis- oder Registrierungspflicht fallen“, rät Fell. Die Frist dafür ist sehr kurz und endet bereits am 21. Juli 2014. Wer unter die Registrierungspflichten fällt und dies nicht tue, laufe Gefahr ein unerlaubtes Finanzgeschäft zu betreiben. Fell empfiehlt, sich an den Genossenschaftsverband zu wenden. „Dieser gibt Hilfestellung für die Analyse, ob eine Registrierungspflicht vorliegt.“

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verunsichert Energiegenossenschaften zudem. Fast jede dritte wird in diesem Jahr keine Investitionen vornehmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren lediglich acht Prozent ohne Investitionsplan. Energiegenossenschaften haben bislang immerhin rund 1,35 Milliarden Euro in den Ausbau Erneuerbarer investiert. (nhp)
Mehr Informationen auf www.bafin.de.