Der Zuschlagswert der zweiten Ausschreibung steht nun fest: Er liegt mit 8,49 Cent pro Kilowattstunde deutlich unter der bis zum 1. September 2015 geltenden Förderhöhe von 8,93 Cent. Das verkündete die Bundesnetzagentur.
„Schon in der ersten Ausschreibungsrunde haben wir relativ niedrige Preise gesehen. Das Preisniveau der zweiten Runde liegt noch darunter,“ kommentierte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur aus Bonn. Es bleibt allerdings abzuwarten wie, wann und ob die Projekte gebaut werden. Neu in Betrieb genommene Freiflächenanlagen werden nun nur noch gefördert, wenn sie erfolgreich bei einer Ausschreibung waren.
Im Dezember startet die dritte Runde
Die Ermittlung des Zuschlagswertes erfolgte in der zweiten Ausschreibungsrunde durch ein sogenanntes Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Das heißt: Der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots legt den Preis aller anderen erfolgreichen Gebote fest.
Mit der Bekanntgabe des Zuschlagswertes ist die zweite Ausschreibungsrunde für Freiflächenanlagen beendet. Da für eine ausreichende Gebotsmenge Zweitsicherheiten gestellt wurden, wird kein Nachrückverfahren durchgeführt, teilt die Behörde mit. Der Termin für Gebote der dritten Ausschreibungsrunde ist der 1. Dezember 2015. Unternehmen und Verbände aus der Branche kritisieren unter anderem das zu niedrige Volumen der Ausschreibungen. (Niels H. Petersen)