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Italien: Neue Auflagen für Photovoltaikanlagen

Die italienische Behörde GSE hat Anfang Mai neue Bestimmungen verabschiedet. Die betreffen den Komponententausch und eine geänderte Anlagenkonfiguration. Diese sollten eingehalten werden, um weiter den Fördertarif zu erhalten. Je nach Änderung sind zahlreiche Dokumente einzureichen.

Viele Anlagenbeteiber in Italien haben in den Wintermonaten relativ hohe Auszahlungen von der Behörde Gestore Servizi Energetici, kurz GSE, erhalten. Und das obwohl die Produktion geringer war. Oder die Anlage aufgrund eines Defekts auch gar nicht eingespeist hat. Der Grund: Seit Januar 2015 zahlt die GSE zwölf konstante Abschläge übers Jahr hinweg. Erst im Jahr 2016 erfolgt dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlichen Jahresproduktion. Die meisten Betreiber werden dann eine Nachzahlung erhalten. Denn der GSE leistet die Abschlagszahlungen auf der Basis von nur 90 Prozent der zu erwartenden Jahresproduktion.

„Anfang Mai hat der GSE neue Regelungen verabschiedet, die unbedingt beachtet werden müssen, um den Fördertarif nicht zu gefährden“, rät Wirtschaftsingenieur Andreas Lutz, Geschäftsführer bei New Energy Projects aus München. Geregelt wird unter anderem der Austausch von Modulen, Wechselrichtern, Transformatoren sowie Netzschutz und Unterkonstruktion. Das betreffe zudem Änderungen der Anlagenkonfiguration, des Netzeinspeisepunktes und der Eigentumsverhältnisse.

30 Tage Zeit

„Mit Bürokratieabbau hat dieses Dokument leider nichts zu tun“, sagt Lutz. Genau das Gegenteil sei der Fall. Je nach Änderung ist dies vor Beginn der Maßnahme und nochmals innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss an den GSE zu melden und mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Dazu zählen: Entsorgungsnachweis, Transportdokumente, Rechnungen und Diebstahlanzeige. „Ob der Tarif dann weiterbezahlt wird oder nicht, wird in der Regel erst nach Abschluss der Maßnahme durch den GSE geprüft“, berichtet Lutz. Klargestellt wurde zudem, dass keine Komponenten eingebaut werden dürfen, die bereits in anderen geförderten Anlagen zum Einsatz kamen. Vor allem den Austausch einer größeren Anzahl von Modulen empfiehlt Lutz vorher mit der GSE abzustimmen.

Auf besondere Kritik stößt ein weiterer Punkt: Künftige Ertragssteigerungen sind nach oben begrenzt. Zur Berechnung diese Obergrenze nimmt der GSE die durchschnittlichen Erträge der letzten drei Kalenderjahre und schlägt nur zwei Prozent auf. Erträge über dieser Grenze werden dann nicht nach der Einspeisevergütung Conto Energia bezahlt.

Diese Regelung widerspricht nach Ansicht von Experten den geltenden Gesetzen. „Diese verbieten eine Erhöhung der installierten Leistung, aber keine Ertragsteigerung“, begründet Lutz. Wie die GSE mit Anlagen umgeht, die in der Vergangenheit technische Probleme und geringe Erträge hatte sei noch abwarten. (Niels H. Petersen)