Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kaufprämie für Elektroautos, den sogenannten Umweltbonus, bis Ende 2020 verlängert. Allerdings hängt die zurückhaltende Nachfrage auch vom Angebot ab.
Die Kaufprämie wird in ihrer bestehenden Form, also mit identischen Fördersätzen, bis Ende Dezember 2020 fortgeführt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie wird demnach am 5. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 1. Juli 2019. Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA) beantragt werden.
„Die Kaufprämie hat sich in der Praxis bewährt. Die Zahl der Anträge steigt stetig an – zwar langsamer als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Gut 6.000 Anträge für Umweltbonus-Anträge verzeichnete das BAFA im Mai, davon 4.294 für reine Stromer, 1.775 für Plug-in-Hybride und neun weitere für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
Maximal 60.000 Euro Listenpreis
Die Anzahl der E-Modelle, die im Markt verfügbar sind, wächst, aber hier sei die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen, mahnt Altmaier. Gleichzeitig müsse die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausgebaut werden, um der Elektromobilität in Deutschland auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. "Elektroautos stehen nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. International erfolgreiche E-Autos sind auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg unserer Autoindustrie und damit für hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland“, so sieht es der Wirtschaftsminister.
Die Kaufprämie wird wie bislang in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Listenpreis (netto) für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen über pauschal 100 Euro. (nhp)
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