Das Bundeskabinett hat den vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zum Mieterstromgesetz beschlossen. Eine Förderung soll noch in diesem Jahr kommen. Der Mieterstromzuschlag wird voraussichtlich zwischen 3,8 und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Dadurch sollen Mieter stärker an der Energiewende beteiligt werden. Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaikanlagen vom Hausdach zu profitieren. „Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein“, verspricht Bundeswirtschafts- und Energieministerin Brigitte Zypries (SPD). Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert habe, könne er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das sei zwar schon heute möglich, rechne sich aber für die meisten Vermieter nicht. „Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen“, erklärt Zypries.
Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen wird damit voraussichtlich noch in diesem Jahr förderfähig. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe des Solargenerators sowie dem Photovoltaikzubau insgesamt ab. Er wird voraussichtlich zwischen 3,8 und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem aktuellen Gutachten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.
Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf laut Regierungsangaben sicher, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von einer Förderung auch profitiert. Demnach beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.
BDEW weist auf steigende Netzentgelte hin
Kritik kommt vom Branchenverband BDEW: Auf keinen Fall dürfe es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen. „Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen“, kommentierte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Laut Gesetzentwurf soll der auf geeigneten Mietwohngebäuden produzierte und selbstgenutzte Solartrom von den Netzentgelten befreit werden.
Der BDEW hat die Auswirkungen des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Mieterstrommodells auf die Höhe der Netzentgelte berechnen lassen. Das Resultat: Vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten wäre mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Würden beispielsweise in Berlin 20 Prozent der geeigneten Mietwohngebäude das Mieterstrommodell nutzen, könnte das zu einem Anstieg des Netzentgelt-Grundpreises um über 13 Prozent führen. Der Netzentgelt-Arbeitspreis könnte demnach um neun Prozent steigen. In Hamburg und Schwerin wäre in diesem Szenario ein etwas moderaterer Anstieg der Netzentgelte zu erwarten. (nhp)
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