Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

NRW: Speicherförderung kommt frühestens im Sommer

Umweltminister Remmel hatte zum Jahresbeginn ein landeseigenes Förderprogramm für Stromspeicher in Aussicht gestellt. Nun steht fest: Es wird sich verzögern, mindestens um ein halbes Jahr.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes  Remmel (Bündnis 90/Grüne) ist bei der geplanten Landesförderung für Stromspeicher zurückgerudert. Auf dem Branchentag Anfang September in Düsseldorf hatte er eine landeseigene Initiative für Januar 2016 in Aussicht gestellt.

Auf Nachfrage von photovoltaik erläuterte Nora Gerstenberg, Sprecherin des Umweltministeriums von NRW: „Die detaillierten Förderbestimmungen und Ausgestaltung eines EU-konformen, NRW-eigenen Förderprogramms für dezentrale Stromspeicher werden gerade in unserem Hause erarbeitet. Wir gehen davon aus, dass das Förderprogramm im Sommer 2016 zur Verfügung steht.“

Sachsen hat verlängert

Das Bundesland Baden-Württemberg plant derzeit keine eigene Förderschiene, wie eine Anfrage beim zuständigen Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) in Stuttgart ergab. Nur Bayern hat mit dem 10.000-Häuser-Programm eine eigene Förderung, die aber sehr bürokratisch und langwierig ist. Sachsen hat sein Programm verlängert. Das Wirtschaftsministerium in Dresden hat zusätzliche Mittel aufgelegt. Für neu eingehende Anträge wurde das Verfahren vereinfacht, im Internet wurde ein neues Merkblatt „InES3“ eingestellt. Nun werden die Speicher nur noch zu 50 Prozent gefördert, mit maximal 4.900 Euro Zuschuss.

KfW-Töpfe bis Ende Dezember offen

Hintergrund ist die auslaufende Bundesförderung über die KfW. Zum Jahresende läuft diese Förderung aus. Der BSW-Solar weist daraufhin, dass Anträge noch bis zum 31. Dezember 2015 bei der Förderbank eingereicht werden können. So bleiben noch vier Wochen, um einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Der Staat übernimmt bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers. Zunächst gilt es beim Fachbetrieb der Wahl einen Kostenvoranschlag einzuholen. Dieser bestätigt auch die einzuhaltenden Voraussetzungen. Dann führt der Weg zu einen Finanzierungspartner beziehungsweise der Hausbank. Sie füllen den Kreditantrag aus und reichen ihn bei der KfW ein. (Heiko Schwarzburger)